Wege zur Arbeitsmedizin - Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin Betriebsärztliche Versorgung
Aufgrund des hohen Bedarfs an Betriebsärztinnen und -ärzten haben die meisten Landesärztekammern in den letzten zwei Jahren ihre Weiterbildungsordnungen geändert und den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" erleichtert.
- 3.954 Ärztinnen und Ärzte mit der Facharztbezeichnung "Arbeitsmedizin" und
- 4.131 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzweiterbildung "Betriebsmedizin"
waren 2022 laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer berufstätig. Sie übernehmen eine zentrale Rolle bei der Arbeitsschutzbetreuung von Unternehmen. Jeder Betrieb, der Angestellte oder Ehrenamtliche beschäftigt, muss sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten lassen. Betriebsärztinnen und -ärzte beurteilen beispielsweise Infektionsrisiken oder Gesundheitsrisiken durch Gefahrstoffe, oder sie schätzen Belastungen und Beanspruchungen ein – zum Beispiel für den Rücken, die Haut oder die Psyche.
Approbierte Ärztinnen und Ärzte können zwei Wege für die arbeitsmedizinische Spezialisierung nutzen:
Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Arbeitsmedizin: 2+3 Jahre
- 24 Monate in der unmittelbaren Patientenversorgung – klassischerweise in einer Klinik oder Praxis
- 36 Monate in der Arbeitsmedizin
Erwerb der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin": 1 Jahr
- Offen für Ärztinnen und Ärzte, die bereits über eine Facharztqualifikation in einem anderen medizinischen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen
- 360 Stunden Kurs-Weiterbildung an einer Akademie (auch berufsbegleitend)
- 1.200 Stunden betriebsärztliche Tätigkeit unter Befugnis (gegebenenfalls in Nebentätigkeit) oder neun Monate Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte