Auch "Ein-Euro-Jobs" sind gesetzlich unfallversichert
Seit den Arbeitsmarktreformen – Stichwort "Hartz IV" – können Bezieher des neuen Arbeitslosengelds II sogenannte Ein-Euro-Jobs annehmen. Auch bei diesen gemeinnützigen Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.
Wer eine Arbeitsgelegenheit nach Hartz IV wahrnimmt, ist über seine Einsatzstelle versichert. Dabei fallen für die Einsatzstelle keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an, da die Ein-Euro-Entlohnung nicht als Arbeitsentgelt gilt.
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"Ein-Euro-Jobber", die in Betrieben im Zuständigkeitsbereich der BGW eingesetzt werden, erhalten im Versicherungsfall Leistungen von der BGW.