Frau berät zwei Personen

Versicherungsschutz für Betreuerinnen und Betreuer

Betreuerinnen und Betreuer werden vom Betreuungsgericht für volljährige Menschen bestellt, die auf Grund von Alter, Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten alleine zu besorgen und die für diesen Fall keine Vorsorgevollmacht erteilt haben.

Wie sich der Unfallversicherungsschutz dieses Personenkreises gestaltet, haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer

Selbständige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sind,gegen Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen versichert, auch wenn sie ihre Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch VII). Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtversicherung. Zuständiger Versicherungsträger ist die BGW.

Eine Anmeldung bei der BGW muss grundsätzlich innerhalb einer Woche nach Beginn der selbständigen Tätigkeit erfolgen.

Jetzt anmelden: Einfach per Online-Formular (Login/Registrierung erforderlich).

Alternativ können Sie die Anmeldung auch per PDF-Formular vornehmen.

Für Rechtsanwälte, die im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit Betreuungen übernehmen, gelten diese Ausführungen nicht. Der Ansprechpartner in Sachen gesetzliche Unfallversicherung für Rechtsanwälte ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit Sitz in Hamburg.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Zahlreiche Betreuungen werden auch von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern übernommen. Diese erhalten üblicherweise eine Aufwandsentschädigung (§§ 1835, 1835 a BGB). Grundsätzlich besteht der Unfallversicherungsschutz in diesen Fällen über das jeweilige Betreuungsgericht bei den dafür zuständigen Unfallversicherungsträgern im Landesbereich.

Für Vereinsbetreuungen gilt: Zuständiger Versicherungsträger ist in der Regel die BGW.