Unfallversicherung im Praktikum und im Ferienjob
Bei Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern sind Ferienjobs beliebt. Viele von ihnen absolvieren auch ein Praktikum.
Unternehmen, die Praktika oder Ferienjobs anbieten, müssen eine Reihe Besonderheiten beachten:
- Ab welchem Alter dürfen Jugendliche arbeiten?
- Welche Arbeits- und Pausenzeiten gelten?
- Ist man im Praktikum und im Ferienjob über die Berufsgenossenschaft unfallversichert?
- Was, wenn es sich um ein Schulpraktikum handelt?
Kontakt: Beiträge und Versicherungen
+49 40 20207-1190 Zum Kontaktformular
Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein Flyer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.