Gesetzlicher Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Organisationen und Betrieben, die sich im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege engagieren, können bei der BGW versichert sein.
Der Versicherungsschutz der BGW gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten gilt auch dann, wenn eine Organisation gar keine fest angestellten Mitarbeiter bei der BGW versichert hat. Versichert sind alle das Ehrenamt betreffenden Tätigkeiten, einschließlich der damit verbundenen notwendigen Wege.
Die unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich Tätigen müssen nicht einzeln bei der BGW angemeldet werden. Allerdings müssen Unternehmen der Wohlfahrtspflege einmal jährlich die Gesamtzahl dieser Personen mitteilen.
Leistungen im Versicherungsfall:
- Übernahme der Kosten für eine individuell abgestimmte medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation
- Zahlung von Verletztengeld als Ersatz für den Verdienstausfall während der medizinischen Rehabilitation
- Absicherung der Versicherten im Fall einer Minderung der Erwerbsfähigkeit mit einer Rente
- Im Todesfall Sorge für die Hinterbliebenen durch – je nach Sachlage – Zahlung von Renten, Sterbegeld, Überführungskosten oder Beihilfen
Kontakt: Beiträge und Versicherungen
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Montag bis Freitag:
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr