Mann und Frau mit zwei Kindern

Versicherungsschutz in der Bereitschafts- und Vollzeitpflege

Die wichtigsten Informationen zum Versicherungsschutz für Bereitschafts- und Vollzeitpflegeeltern haben wir für Sie zusammengestellt. 

Kinder in der Vollzeit- und Bereitschaftspflege stehen grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für sie kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.

  • Vollzeitpflegeeltern, die regelmäßig mehr als sechs Kinder betreuen, sind in der gesetzlichen Unfallversicherung als Unternehmer pflichtversichert. Entscheidend für die Unternehmerpflichtversicherung ist die Pflegeerlaubnis, die zwischen den Vollzeitpflegeeltern und dem Jugendamt geschlossen wurde. Sind beide Vollzeitpflegeeltern aufgeführt, werden zwei Unternehmerpflichtversicherungen im Kataster eingetragen. Steht nur eine Person in der Pflegeerlaubnis, wird auch nur diese Person mit einer Unternehmerpflicht- versicherung eingetragen. Der Status des nicht eingetragenen Ehepartners/Lebenspartners sollte dann dringend geklärt werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.
  • Vollzeitpflegeeltern, die regelmäßig sechs Kinder oder weniger betreuen, gehören nicht zum Kreis der versicherten Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Vollzeitpflegeeltern, die regelmäßig sechs Kinder oder weniger betreuen, die aber Beschäftigte für den Haushalt oder die Kinderbetreuung eingestellt haben, gehören selbst nicht zum versicherten Personenkreis. Sie müssen aber die Beschäftigten bei der BGW anmelden. Die Beiträge für die Beschäftigten richten sich nach der Höhe des Bruttoentgelts, der Gefahrklasse und dem jeweils aktuellen Beitragsfuß.
  • Bei Bereitschaftspflegeeltern ist für die Versicherungspflicht entscheidend, nach welcher Vorschrift im SGB VIII die Bereitschaftspflege ausgeübt wird. Nur bei der Ausübung der Bereitschaftspflege nach § 42 SGB VIII besteht eine Versicherungspflicht für die Pflegeeltern. Entscheidend für die Unternehmerpflichtversicherung ist auch hier die Pflegevereinbarung zwischen den Bereitschaftspflegeeltern und dem Jugendamt.
    • Sind beide Bereitschaftspflegeeltern aufgeführt, werden zwei Unternehmerpflichtversicherungen im Kataster eingetragen.
    • Steht nur eine Person in der Pflegeerlaubnis, wird auch nur diese Person mit einer Unternehmerpflichtversicherung eingetragen. Der Status des nicht eingetragenen Ehepartners/Lebenspartners sollte dann dringend geklärt werden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit uns auf.
    • Die Beitragspflicht in der Bereitschaftspflege besteht für alle 12 Monate des Jahres in dem die Bereitschaftspflege stattgefunden hat. Die Anzahl der Monate, in denen tatsächlich Kinder betreut wurden, ist für die Beitragsberechnung nicht relevant.

Jetzt anmelden: Einfach per Online-Formular (Login/Registrierung erforderlich).

Alternativ können Sie die Anmeldung auch per PDF-Formular vornehmen.

Kontakt: Beiträge und Versicherungen

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