Bezugsgröße (Mindestversicherungssumme)

Die Bezugsgröße ist ein zentraler Wert der gesamten Sozialversicherung. Hieraus werden andere Werte, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind, abgeleitet.

Die Bezugsgröße wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung ermittelt.

Aktuelle Werte der Bezugsgröße im Jahr 2023

  • Alte Bundesländer: jährlich 40.740 Euro, monatlich 3.395 Euro
  • Neue Bundesländer: jährlich 39.480 Euro, monatlich 3.290 Euro

In der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt die Bezugsgröße unter anderem

  • die Pflichtversicherungssumme für gesetzlich und satzungsgemäß versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer
  • die Mindestversicherungssumme für freiwillig Versicherte.

Die Pflichtversicherungssumme gilt für kraft Gesetzes versicherte selbstständig Tätige und kraft Satzung versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen. Zudem gilt sie für Personen, mit denen diese verheiratet oder im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes verbunden sind und die im Unternehmen mitarbeiten.

Änderungen dieser (bundesweit geltenden) Versicherungssummen haben Einfluss auf die Geldleistungen im Versicherungsfall und auf die Beitragshöhe.

Aktuelle Werte (seit 1. Januar 2023)
  • Mindestversicherungssumme: 25.000 Euro (zuvor im Beitragsjahr 2022: 24.000 Euro)
  • Höchstversicherungssumme: 96.000 Euro

Hier finden Sie Berechnungsbeispiele.

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