Bezugsgröße (Mindestversicherungssumme)
Die Bezugsgröße ist ein zentraler Wert der gesamten Sozialversicherung. Hieraus werden andere Werte, die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bedeutsam sind, abgeleitet.
Die Bezugsgröße wird aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung ermittelt.
Werte der Bezugsgröße im Jahr 2024
- Alte Bundesländer: jährlich 42.420 Euro, monatlich 3.535 Euro
- Neue Bundesländer: jährlich 41.580 Euro, monatlich 3.465 Euro
In der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt die Bezugsgröße unter anderem
- die Pflichtversicherungssumme für gesetzlich und satzungsgemäß versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer
- die Mindestversicherungssumme für freiwillig Versicherte.
Die Pflichtversicherungssumme gilt für kraft Gesetzes versicherte selbstständig Tätige und kraft Satzung versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen. Zudem gilt sie für Personen, mit denen diese verheiratet oder im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes verbunden sind und die im Unternehmen mitarbeiten.
Änderungen dieser (bundesweit geltenden) Versicherungssummen haben Einfluss auf die Geldleistungen im Versicherungsfall und auf die Beitragshöhe.
- Mindestversicherungssumme: 26.000 Euro (bis 31. Dezember 2023: 25.000 Euro)
- Höchstversicherungssumme: 96.000 Euro
Hier finden Sie Berechnungsbeispiele.
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