Zwei Krankenpflegerinnen legen eine Infusion bei einer Patientin.

Infektionen Hintergrundinformationen

Wer zuverlässig vorbeugen will, muss wissen, wie es zu Infektionen kommt und welche Anforderungen für Arbeitsschutz und Hygiene gelten.

Covid-19 als Berufskrankheit

Die Corona-Pandemie führte 2020 zu einem starken Anstieg der Fallzahlen bei den berufs­bedingten Infektionskrankheiten: Fast 21.000 meldepflichte Fälle von Covid-19 gab es schon im ersten Jahr der Pandemie. Und 2021 vervielfachte sich die Zahl auf über 111.000.

Während die meisten Infizierten nur leichte Verläufe erleben, halten bei einer kleinen Gruppe die Symptome auch über Wochen oder Monate an. 

Reha-Maßnahmen und Heilverfahren

Die vor Covid-19 typischen berufsbedingten Infektionen stehen unter den Berufskrankheiten mit etwa 600 bis 1.000 meldepflichtigen Fällen pro Jahr stets mit großem Abstand an dritter Stelle hinter Haut- oder Rückenerkrankungen.

Übertragung von Infektionskrankheiten

Übertragungswege Infektionskrankheiten

Zu den luftübertragbaren Erregern zählen neben den verschiedenen SARS- und Influenzaviren auch Bakterien, die Tuberkulose auslösen.

Mögliche blutübertragbare Infektionen sind Hepatitis B und C oder AIDS. Typischer Übertragungsweg ist eine Verletzung an einem benutzen spitzen oder scharfen Instrument, etwa bei chirurgischen Tätigkeiten, bei Injektionen und Blutentnahmen. Häufig betroffen von solchen Verletzungen sind Pflegekräfte mit 50–70 Prozent der Fallzahlen.

MRSA führt zwar nicht immer zu einer Erkrankung der besiedelten Person, stellt aber die Hygiene in den Einrichtungen vor große Herausforderungen.

In der Pflege kommt es auch immer wieder zu Krätzefällen, einer durch die Skabiesmilbe verursachten parasitären Hauterkrankung.



Welche Vorschriften und Regeln sind zu beachten?

Die Biostoffverordnung beschreibt wesentliche Arbeitsschutzanforderungen für Bereiche, in denen Beschäftigte mit infektiösen Biostoffen wie Viren oder Bakterien in Kontakt kommen können. Als Handlungshilfen dazu gibt es Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, kurz TRBA.

Für viele bei der BGW versicherte Branchen ist die TRBA 250 relevant. Sie konkretisiert, welche Schutzmaßnahmen geeignet sind, und geht insbesondere auf Sicherheitsgeräte als Schutz gegen Nadelstichverletzungen ein.

Um Ansteckungen vorzubeugen, ist bei einigen Infektionskrankheiten eine Immunisierung sehr sinnvoll – zum Beispiel bei Hepatitis B: Das entsprechende Impfangebot ist damit ein wichtiges Thema für die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung.

Nach § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Leiterinnen und Leiter von medizinischen Einrichtungen sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. Dass die Maßnahmen dem Stand der Wissenschaft entsprechen, wird vermutet, wenn die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beachtet werden.

Ebenfalls im IfSG geregelt ist, in welchen Bereichen Hygienepläne aufgestellt werden müssen, die das betriebliche Hygienemanagement beschreiben. Dies ist vor allem der Fall in Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, aber auch Dialyse- oder Entbindungseinrichtungen. Hygienepläne verbinden idealerweise Regelungen zum Schutz der Beschäftigten mit solchen zum Schutz der Patientinnen und Patienten.

Zu beachten ist außerdem die Lebensmittelhygiene-Verordnung.