Baustein 1: Verantwortung und Aufgabenübertragung

Hand schreibt verschiedenen Begriffe aus dem Themenfeld "Gesundheitsschutz bei der Arbeit" auf eine Tafel.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind für den Arbeitsschutz verantwortlich. Führungskräfte können für die sich daraus ergebenden gesetzlichen Pflichten auch persönlich verantwortlich sein.

Der Betrieb kann fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, Aufgaben des Arbeitsschutzes in eigener Verantwortung zu übernehmen. Deshalb müssen die Verantwortlichen ihre Aufgaben genau kennen, um sie wahrnehmen können.

1.1 Sind alle Führungskräfte über ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert?

1.2 Sind die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz und die erforderlichen Befugnisse klar festgelegt und bekannt?

Häufig gestellte Fragen

1.3 Sind die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche im Arbeitsschutz und die erforderlichen Befugnisse schriftlich übertragen?

Häufig gestellte Fragen