Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
Bei der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten beraten und unterstützen der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen kontinuierlich beim Arbeitsschutz. Die Betreuung besteht aus zwei Bausteinen: Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung.
Wie funktioniert die Regelbetreuung?
Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten – abhängig von der Betriebsart – und zwar gemeinsam für den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin sowie für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die unabhängig von der Größe des Betriebes anfallen. In der betriebsspezifischen Betreuung wird darüber hinaus der individuelle Bedarf im Unternehmen untersucht.
Einsatzzeiten und welche Aufgabenfelder unter anderem zu berücksichtigen sind, sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.
Unser Suchassistent verrät Ihnen, welche Betreuungsform für Sie in Frage kommt.
Gibt es eine Alternative zu dieser Betreuungsform?
Für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten ist diese Variante der Regelbetreuung die einzige mögliche Betreuungsform. Bei 50 Beschäftigten und weniger steht in bestimmten Branchen und Regionen auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung offen, bei der sich das Unternehmen selbst im Arbeits- und Gesundheitsschutz weiterbildet. Finden Sie mit unserem Suchassistenten heraus, ob diese Betreuungsform auch für Sie möglich ist.
Was müssen Sie der BGW mitteilen?
Denken Sie bitte daran, uns mitzuteilen, welches Ihre Betreuungsform ist und wer die Arbeitsschutzfachleute (Betriebsarzt und Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit) sind, die Sie engagiert haben. Nutzen Sie dafür das Online-Formular "Arbeitsschutzbetreuung Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung melden" unter "Meine BGW" im erweiterten Unternehmerservice "Mein Unternehmen".
Weitere Informationen zur Regelbetreuung für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten finden Sie in den FAQ.