Einsatzzeitenrechner Ermittlung der Einsatzzeiten für Betriebe in der "Betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung" mit mehr als 20 Beschäftigten nach DGUV Vorschrift 2 (gültig ab 01.06.2026)
Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf, für die jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) gelten. Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen gemäß DGUV Vorschrift 2 Abschnitt IV zugeordnet.
Zur Grundbetreuung kommen die betriebspezifisch notwendigen Betreuungsanlässe hinzu. Beides zusammen ergibt den Gesamtbetreuungsaufwand.