Gebläsefiltergeräte
Diese Filtergeräte zur Reinigung der Atemluft von Partikeln oder Gasen und Dämpfen arbeiten mit einem batteriebetriebenem Gebläse mit Filter, welches die Person am Körper trägt. Der Einsatz dieser Atemschutzgeräte ist immer von der Umgebungsatmosphäre abhängig, sorgt aber für eine geringere Belastung bei der Nutzung.
Gebläseunterstützte Masken, Hauben oder Helme mit auswechselbarem Partikelfilter, schützen vor dem Einatmen kleinster Partikel – und damit auch vor solchen, die andere Personen ausgeatmet haben. Sie sind in beruflichen Situationen notwendig, in denen man die Atemluft von Partikeln oder Gasen und Dämpfen reinigen muss. Ihre Filterleistung ist dabei abhängig von den eingesetzten Filtern.
Filtergeräte mit Gebläse bestehen aus einem Atemanschluss, einem batteriebetriebenen Gebläse, das gefilterte Luft zum Atemanschluss fördert, und einem oder mehreren Filtern zur Reinigung der Atemluft von Partikeln oder Gasen und Dämpfen. Das Gebläse ist entweder direkt oder über einen Atemschlauch mit dem Atemanschluss verbunden. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen ab. Die Energieversorgung des Gebläses kann vom Gerätträger mitgeführt werden (Batterie) oder auf andere Weise erfolgen, z.B. auf einem Fahrzeug durch die Fahrzeugbatterie.
Um die wirksame Filtration von Tröpfchen und Aerosolen beim Einatmen zur gewährleisten, ist die Auswahl des richtigen Filters zu beachten. Darüber hinaus sind Gebläsefiltergeräte oftmals mit Ausatemventilen ohne zusätzliche Filter ausgestattet. So bieten sie vorwiegend Eigenschutz. Falls der Träger oder die Trägerin aerogen übertragbare Krankheitserreger absondert, ist Fremdschutz nur gewährleistet, wenn die Ausatemluft bei der Nutzung wirksam gefiltert wird. Dies gilt zum Beispiel für aerogen übertragbare Krankheitserreger wie Pneumokokken, Masern-, Herpes-, Influenza- und Corona-Viren, Varizellen und Mykoplasmen, sowie weitere Erkrankungen wie Mumps, Röteln, Pertussis, Tuberkulose und Aspergillose.
Welche Bezeichnungen gibt es?
- Gebläsefiltergeräte
- Filtergeräte mit Gebläse
- Gebläseunterstützte Masken
Welche Masken-Typen gibt es?
Gebläseunterstützte Masken werden entsprechend dem Einsatzzweck und dem verwendeten Atemanschluss in drei Hauptgruppen unterteilt:
- Filtergeräte mit Gebläse und Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske
- Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube
- Filtergeräte mit Gebläse und Atemschutzanzug
Zur Bezeichnung von Gebläsefiltergeräten werden Buchstaben und Ziffern in Verbindung mit den jeweiligen Filterbezeichnungen verwendet, wobei Dabei steht „T“ für „Turbo“ steht, eine europaweit verständliche Kurzbezeichnung für Gebläse. Nach der Gesamtleckage werden Gebläsefiltergeräte in drei Klassen eingeteilt und tragen entsprechend die Ziffern 1, 2 oder 3. TM1 bis TM3 steht für Geräte mit „Maske“ (M) und TH1 bis TH3 für Geräte mit „Haube“ oder „Helm“ (H). Die Kennzeichnung „S“ (solid) steht für den Einsatz nur gegen feste Aerosole und „SL“ (solid-liquid) für den Einsatz gegen feste und/oder flüssige Aerosole.
Veranschaulichung: Masken-Typen | |
Welche Filter-Typen gibt es?
Alle drei Gruppen von Gebläsefiltergeräten sind entweder mit Partikelfilter, Gasfilter oder einem Kombinationsfilter ausgestattet.
Partikelfilter sind Filter, die luftgetragene Partikel entfernen. Sie besitzen eine weiße Kennfarbe. Je nach Abscheidevermögen der Partikelfilter erfolgt die Einteilung in P1, P2 oder P3. Je höher die Zahl, desto größer ist die Schutzwirkung.
Gasfilter sind Filter, die Gase und Dämpfe aus der Atemluft entfernen.
Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel, ein Partikelfilter nicht gegen Gase. Kombinationsfilter sind Filter, die sowohl Partikel als auch Gase und Dämpfe aus der Atemluft entfernen.
In Verbindung mit einem Gebläsefiltergerät dürfen nur die für dieses Gerät speziell zugelassenen Filter eingesetzt werden, da z. B. die Strömungswiderstände der Filter mit der Gebläseleistung abgestimmt sind.
Die Zahl für die Schutzklasse eines Gebläsefiltergerätes, z. B. TM2P, entspricht nicht der Partikelfilterklasse, z. B. P2. Maßgebend für das Schutzniveau ist vielmehr die für das Gebläsefiltergerät in der Norm festgelegte Gesamtleckage.
Der Wiedergebrauch von Partikelfiltern durch mehrere Personen ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig, da hierbei eine Desinfizierung nicht möglich ist.
Gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe dürfen Partikelfilter nur einmal oder höchstens für die Dauer einer Arbeitsschicht gebraucht werden. Die jeweilige Gebrauchsdauer oder ein möglicher Mehrfachgebrauch während einer Arbeitsschicht ist entsprechend der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Folgende Filtertypen gibt es:
Filtertypen
Einsatzzweck:
A: organische Gase, Dämpfe und Substanzen mit einem Siedepunkt > 65 °C
AX: organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt ≤ 65 °C
Kennfarbe:
braun
Einsatzzweck:
anorganische Gase und Dämpfe
Kennfarbe:
grau
Einsatzzweck:
Schwefeldioxid und andere saure Gase und Dämpfe
Kennfarbe:
gelb
Einsatzzweck:
Ammoniak und organische Ammoniakderivate
Kennfarbe:
grün
Einsatzzweck:
speziell Gase und Dämpfe
Kennfarbe:
violett
Einsatzzweck:
Stickoxide, z. B. NO, NO2, NOX
Kennfarbe:
blau-weiß
Einsatzzweck:
Quecksilber
Kennfarbe:
rot-weiß
Je nach Aufnahmevermögen der Gasfilter erfolgt die Einteilung in die Klassen 1, 2 oder 3. Je höher die Zahl, desto größer ist die Schutzwirkung. Den Die Filtertypen AX, SX, NOP3 und HgP3 haben ein einheitliches Aufnahmevermögen und werden nicht in weitere Klassen eingeteilt.
Gasfilter sollen grundsätzlich nur gegen Gase und Dämpfe eingesetzt werden, die der Gerätträger bei Erschöpfung des Filters (Filterdurchbruch) riechen oder schmecken kann. Bestehen Zweifel darüber, welcher Filtertyp unter bestimmten Einsatzbedingungen, z. B. bei Vorliegen von Gasgemischen, verwendet werden soll, sind Informationen vom Filterhersteller einzuholen. Bei Gemischen organischer Lösemittel ist davon auszugehen, dass die schwächer gebundene Komponente schneller als der Reinstoff und zudem in höherer Konzentration durchbricht.
Für den Einsatz von Gasfiltern gegen Gase und Dämpfe, deren Durchbruch der Gerätträger nicht feststellen kann, sind betriebsspezifische Einsatzregeln aufzustellen und zu beachten oder aber es sind Isoliergeräte zu benutzen.
Welche Normen gelten?
- DIN EN 12942:1998+A1:2002+A2:2008 Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
- DIN EN 12941:1998+A1:2003+A2:2008 Atemschutzgeräte – Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
- DIN EN 143:2021-07 Atemschutzgeräte - Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
- DIN EN 14387:2021-07 Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
- DIN EN 1073-1:2016+A1:2018 Schutzkleidung gegen feste Partikel einschließlich radioaktiver Kontamination - Teil 1: Anforderungen und Prüfverfahren für belüftete Schutzkleidung zum Schutz des Körpers und der Atemwege
Gebläsefiltergeräte gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Es gelten die Anforderungen der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (Verordnung (EU) 2016/425).
Wozu werden Gebläsefiltergeräte eingesetzt?
Gebläsefiltergeräte sind Filtergeräte und Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Sie werden als Atemschutz gegen Partikel – das sind feste oder flüssige Stoffe in fein verteiltem Zustand – und Gase eingesetzt. Ist ein Schutz gegen Gase und Dämpfe (Schadgase) erforderlich, werden Gasfilter, gegen Partikel werden Partikelfilter eingesetzt. Tritt beides gemeinsam auf, so ist ein Kombinationsfilter zu verwenden.
Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw. Aufnahmevermögens aus der Umgebungsatmosphäre entfernen. Für den Einsatz gegen nitrose Gase und Quecksilber sind nur Kombinationsfilter zulässig.
Die Auswahl von Filtergeräten setzt voraus, dass die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthält. Für den Einsatz von Filtern gegen Kohlenstoffmonoxid (CO-Filter) und für spezielle Bereiche sind mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff erforderlich.
Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn unbekannte Umgebungsverhältnisse vorhanden sind, oder wenn sich die Zusammensetzung der Umgebungsatmosphäre nachteilig verändern kann. Bestehen Zweifel, ob Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten, z. B. über Höhe der Schadstoffkonzentration, Gebrauchsdauer, unzulässige Temperaturerhöhung des Filters, Bildung unerwünschter Reaktionsprodukte (z. B. Gefahrstoffrückstände im Bäderbetrieb) im Filter, sind Isoliergeräte zu benutzen.
Bei Arbeiten mit offener Flamme oder solchen Tätigkeiten, bei denen es zu Schweißperlenflug kommen kann, ist auf die mögliche Gefährdung durch Entzündung der Filter zu achten (Entstehung u. a. hoher Konzentrationen an Kohlenstoffmonoxid und -dioxid). Dies ist insbesondere bei Benutzung von Filtergeräten mit nicht unmittelbar am Atemanschluss angebrachten Gas- oder Kombinationsfiltern zutreffend.
Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen
Konkret schützen Gebläsefiltergeräte davor, dass man zum Beispiel winzige Tröpfchen mit Viren aus der Atemluft einer anderen Person einatmet. Auch bei der Arbeit mit infektiösem Material im Labor werden sie eingesetzt.
- Gebläsefiltergeräte als geeigneter Schutz vor Chemikalien und biologischen Arbeitsstoffen: Gebläsefiltergeräte sorgen bei Tätigkeiten am bzw. im Umfeld von chemischen und biologischen Stoffen für eine Filtration von Tröpfchen und Aerosolen aber auch Gasen beim Einatmen.
- Vorwiegend Eigenschutz: Nur wenn die ausgeatmete Luft wirksam gefiltert wird, ist Fremdschutz möglich. Das heißt: sollte die gebläsefiltertragende Person Tröpfchen oder Aerosole ausatmen, gelangen diese durch das Gerät in die Luft.
Woran sind Masken, die in der europäischen Union zugelassen sind, erkennbar?
Sie möchten Masken kaufen und haben ein konkretes Produkt vor Augen? Achten Sie auf die Beschriftung der Masken sowie die EU-Konformitätserklärung, um qualitativ hochwertige Gebläsefiltergeräte zu erkennen.
Masken
Ist die Kennzeichnung auf dem Produkt vollständig?
- Herkunft: Sind Hersteller- und Produktbezeichnung sowie das Herstelldatum (mindestens das Jahr) vorhanden?
- Angewendete Norm: Ist die für das Herkunftsland geltende Norm DIN EN 12942:2009 (Voll-, Halb- oder Viertelmasken) bzw. DIN EN 12941:2009 (Haube/Helm) aufgedruckt?
- CE-Kennzeichnung: Ist die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung bzw. dem Produkt aufgedruckt?
- Größe: Sind Größenangaben für Atemanschluss bzw. Helm/Haube vorhanden?
- Verweise auf Herstellerinformationen: Ist der Satz „Siehe Informationsbroschüre des Herstellers“ oder das entsprechende Piktogramm aufgedruckt?
- Schutzklasse: Ist diese auf Helm/ Haube angegeben? Passt sie zum Verwendungszweck?
- Filtertyp und Kennfarbe: Sind Filtertyp und Kennfarbe angegeben und zueinander passend?
- Lagerbedingungen: Sind die vom Hersteller empfohlenen Lagerbedingungen (wenigstens Temperatur und Feuchte) sowie Jahr und Monat des Ablaufdatums der Lagerfrist angegeben?
- Partikelfilter: Sind Partikelfilter zusätzlich mit "NR" oder "R" bzw. „S“ oder „SL“ gekennzeichnet?
- Gasfilter und Kombinationsfilter: Sind AX- und NOP3-Filter mit „Nur für einmaligen Gebrauch“, HgP3-Filter mit „Maximale Gebrauchsdauer 50 h“ und SX-Filter mit den Bezeichnungen der Stoffe, gegen den die Filter geprüft wurden, gekennzeichnet?
Weitere wichtige Punkte:
- Musterexemplare: Sind sie verfügbar und liegen sie tatsächlich vor?
- Konformitätserklärung: Ist sie für das konkrete Produkt verfügbar?
- Etikettierung: Ist die Etikettierung in Ordnung, also nicht verändert, überklebt oder manipuliert?
- Einheitlichkeit: Stimmen die Angaben auf Verpackung und Produkt überein? Gibt es keine widersprüchlichen Angaben wie zum Beispiel unterschiedliche Bezeichnungen oder Normen?
Hintergrund: Konformitätserklärung
Falls sie unsicher sind, ob die Maske den geltenden Anforderungen entspricht, können Sie die Konformitätserklärung prüfen. In Europa muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) den grundlegenden Anforderungen der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (Verordnung (EU) 2016/425) entsprechen. Bevor ein Unternehmen PSA auf den europäischen Markt bringt, ist eine EU-Konformitätserklärung abzugeben. Darin verpflichten sich Hersteller, dass sie die in der Richtlinie enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten haben. Erst dann dürfen und müssen sie die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der PSA anbringen.
Gebläsefiltergeräte richtig anwenden
Bitte beachten!
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen
- Angebotsvorsorge für Geräte der Gruppe 1 (Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2)
- Pflichtvorsorge für Geräte der Gruppe 2 (Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3, Filtergeräte mit Gasfiltern und Kombinationsfiltern aller Filterklassen)
- Beschäftigte unterweisen; Dokumentation der Unterweisung nicht vergessen
- Auf- und Absetzen von Gebläsefiltergeräte demonstrieren und üben
- Gebrauchsdauer festlegen
- Nach der vom Hersteller angegebenen Methode prüfen, ob der Mindest-Nennvolumenstrom des Gebläses erreicht wird
- Mindest-Nennvolumenstrom nach der vom Hersteller angegebenen Methode überprüfen
- Kontrolle durch den Geräteträger
- Prüfung der Verfallsdaten der Filter (Filter haben eine begrenzte Lagerfähigkeit, die vom Hersteller angegeben ist. Sie sind nach Ablauf der Lagerfrist der Benutzung zu entziehen, auch wenn sie noch ungebraucht sind.)
- Ladezustand der Batterien überprüfen
- Maske vollständig auffalten und anlegen; Haltebänder und Sitz der Maske prüfen und korrigieren
- Bitte die Hinweise zu Gebrauchs- und Erholungsdauer beachten
- Bei voll aufgeladener Batterie (Akkumulator) und neuen Filtern soll die Gebläselaufzeit wenigstens 4 Stunden betragen
- Je nach Einsatzbedingungen kann es erforderlich sein, bereits bei weniger als 4 Stunden die Filter zu wechseln
- Zusätzlich bei Biostoffen: Beim Anziehen frische Handschuhe tragen und Innenseite nicht berühren
- Sicheren / geschützten Ablageort wählen
- Trockene Lagerung an der Luft (Verschleppung verhindern)
- Verhinderung von Kontamination der Maske / des Gesichts beim Ablegen
- Benutzte Masken reinigen und desinfizieren
- Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung durchführen
- Entsorgung / Filterwechsel: nach Herstellerangaben
- Gebläse-unterstützter Atemschutz ist nach Herstellerangaben zu warten
- Bei gebläse-unterstützten Systemen sind die Akkus zu laden
- zusätzlich bei Biostoffen: Handschuhe entsorgen und Hände desinfizieren, Lagerort desinfizieren
Wiederverwendbare Produkte
- Aufschrift: "Reusable" oder abgekürzt "R"
- Die durch „R“ gekennzeichneten Partikelfilter können über eine Arbeitsschicht hinaus unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen eingesetzt und gebraucht werden.
- Nur wenn der Gasfilter kaum oder wenig Gas aufgenommen hat, ist ein Wiedergebrauch zulässig. Bei Auftreten von ungewöhnlichem Geruch und/oder Geschmack ist von dem Wiedergebrauch abzusehen. Bereits gebrauchte Gasfilter dürfen nicht gegen einen anderen Stoff wieder benutzt werden.
Für Kombinationsfilter gelten sowohl die Nutzungsbeschränkungen der Gasfilter als auch die der Partikelfilter. Wenn eine der Beschränkungen zutrifft, ist ein weiterer Gebrauch nicht zulässig. - Bitte beachten Sie die Herstellerangaben.
- Beim Filterwechsel immer den gesamten Satz Filter wechseln. Dabei die vom Hersteller gegebenen Empfehlungen berücksichtigen (Filtertyp, Anzahl der Filter, aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).
Einwegmasken
- Aufschrift: "Disposable" oder "Not reusable", abgekürzt "NR"
- Partikelfilter mit der Kennzeichnung „NR“ haben die Einschränkung, dass sie nicht über eine Arbeitsschicht hinaus eingesetzt und gebraucht werden dürfen.
- Ein Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht ist unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen (z. B. Partikelfilter nicht zum Schutz gegen Gase einsetzen) möglich.
- Keine Aufbereitung durchführen!
Wie lange ist die Gebrauchs- und Erholungsdauer?
In der Gefährdungsbeurteilung müssen für das Tragen von Gebläsefiltergeräten sowohl die Gebrauchs- als auch die Erholungsdauer geplant werden. Empfehlungen dazu werden in der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" gegeben.
Erholungsdauer ist dabei der Zeitraum zwischen aufeinanderfolgenden Gebrauchsintervallen eines Atemschutzgerätes, der zur Erholung dient. Die Erholungsdauer schließt eine leichte körperliche Arbeit nicht aus. Erholungszeiten vom Tragen einer Maske können auch dadurch erreicht werden, dass Tätigkeiten mit und ohne Maske im Wechsel geplant werden. Unabhängig davon sind die Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten.
Gebläsefiltergeräte (auch „Filtergeräte mit Gebläse“ oder „Gebläseunterstützte Masken“) stellen als Atemschutzgeräte Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dar und unterliegen bei beruflicher Verwendung dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung. Die Empfehlungen zu den Gebrauchsdauer, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von Gebläsefiltergeräte beruhen auf der Eingruppierung der Atemschutzgeräte in Gruppen gemäß AMR 14.2.
Dabei ist stets zu beachten, dass es sich um Anhaltswerte handelt, bei denen je nach Lage vor Ort auch abgewichen werden kann. Ziel ist es, die Maske tragende Person ausreichend zu schützen und zugleich eine Überbeanspruchung auszuschließen.
Verbindliche Trage- und Erholungszeiten können ohne Berücksichtigung von situations- und personenbezogenen Faktoren nicht festgelegt werden.