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"Rückengerechtes Arbeiten" – KoBrA-Factsheet Handlungshilfen zum Thema Rückengesundheit in der Pflege

Illustration: Logo der Kooperation Breitenumsetzung Arbeitsschutz in der Pflege Baden-Württemberg (KoBrA)

Initiiert, geprüft und aktualisiert von den Unfallversicherungs­trägern im Arbeitsschutz­netzwerk KoBrA BW, bündelt dieses digitale Factsheet Materialien, Informationen und Angebote zum Thema Rückengesundheit in der ambulanten und stationären Pflege. Das Factsheet soll Sie bei Ihrer innerbetrieblichen Präventionsarbeit unterstützen.

Warum ist die Beschäftigung mit dem Thema wichtig?

Erkrankungen der Wirbelsäule machen aktuell den zweitgrößten Anteil an den gemeldeten Berufskrankheiten in der Pflege aus. Rückengesundheit ist daher ein zentrales Thema der betrieblichen Präventionsarbeit.

Rückenansicht einer jungen Frau in Pflegekleidung, die beide Hände in die Hüften stützt.

Insbesondere aufgrund des manuellen Bewegens von Menschen kommt es in der Pflege zu hohen physischen Anforderungen. Die Belastungen führen häufig zu akuten oder bei längerer Einwirkung zu chronischen Muskel-Skelett-Erkrankungen. Diese sind für einen großen Teil der betrieblichen Ausfallzeiten verantwortlich. Eine tätigkeitsspezifische Betrachtungsweise im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und die zielgerichtete Ableitung von Schutzmaßnahmen sind deshalb von besonderer Bedeutung.

Aufgaben des Arbeitgebers

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchführen. Technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen, die im Wesentlichen Folgendes beinhalten:

  • Ausstattung mit technischen und kleinen Hilfsmitteln
  • Ausreichende Bewegungsflächen
  • Bedarfsgerechte Personaleinsatzplanung
  • Qualifizierung in ergonomischer Arbeitsweise
  • Unterweisung
  • Geeignete Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe
  • Berücksichtigung der psychischen Belastung
  • Stärkung der persönlichen Gesundheitskompetenz
  • Prüfung der Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge

Handlungshilfen

Wichtiger Hinweis

Wir weisen in diesem Zusammenhang eindrücklich darauf hin, dass die Aufzählung der Handlungsfelder nicht als abschließend angesehen werden kann! 

Da die betrieblichen Gegebenheiten sehr individuell sein können, hat der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Fall auch die Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen geboten. Die digitalen Factsheets können den Prozess der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Es empfiehlt sich aber immer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt/die Betriebsärztin beratend hinzuzuziehen und die Vertretung der Beschäftigten in den Prozess einzubinden. 

Sprechen Sie uns an:

BGW Bezirksstelle Karlsruhe

Unfallkasse Baden-Württemberg