Teilhabe am Arbeitsleben Gemeinsam zurück an den Arbeitsplatz
Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufshilfe) sind ein wichtiger Baustein nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit. Damit soll der Weg zurück in den Job ermöglicht werden. Die BGW unterstützt Sie!
Nicht immer gelingt die vollständige Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Ist in diesen Fällen der bisherige Arbeitsplatz in Gefahr, unterstützt die BGW ihre Versicherten auf dem Weg zurück in den Job.
Weiterbeschäftigung durch Hilfsmittel und neue Aufgabenbereiche
Erstes Ziel ist es, dass die Versicherten an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können. Dazu versucht die BGW gemeinsam mit dem Unternehmen eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Denkbar sind hier spezielle Hilfsmittel und Anpassungen der Aufgabenbereiche. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, kann ein Jobwechsel innerhalb des Betriebs sinnvoll sein.
Qualifizierung durch Umschulung
Erst wenn diese Schritte erfolglos sind, denken wir gemeinsam mit den Versicherten über eine Qualifizierung nach, etwa in Form einer Umschulung.
Ziel ist bei all diesen Maßnahmen die vollständige Wiedereingliederung in das Berufsleben. Denn dies ermöglicht eine selbstbestimmte Lebensführung.