Reformen im Arbeitsschutz konstruktiv gestalten BGW magazin 1/2026
Effizienz, Digitalisierung, Entbürokratisierung: An vielen Stellen werden derzeit Reformen im Arbeitsschutz eingefordert. Wie steht die BGW-Selbstverwaltung dazu?
- Das Bundeskabinett hat Anfang November Veränderungen im Arbeitsschutz angekündigt. So sollen beispielsweise durch das Anheben von Schwellenwerten zukünftig etwa 123.000 Sicherheitsbeauftragte entfallen. Auch weitere arbeitsschutzrelevante Funktionen im Betrieb stehen zur Diskussion. Insgesamt sollen Präventionsvorschriften modernisiert und bestehende Verfahren digitalisiert und vereinfacht werden.
- Anfang Dezember haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ihre „föderale Modernisierungsagenda“ beschlossen. Darin werden unter anderem Änderungsbedarfe in den DGUV Vorschriften 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) und 70 („Fahrzeuge“) zum Ausdruck gebracht.
Das sagt die BGW-Selbstverwaltung in ihrer Position zu den Reformüberlegungen im Arbeitsschutz:
Wir werden uns wie bisher bestmöglich für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einsetzen und uns im Einvernehmen mit der DGUV [dem Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung] konstruktiv an Reformprozessen beteiligen, die diesem Ziel dienen. Für uns handlungsleitend ist die Sicherung des Arbeitsschutzes, auch wenn sich Arbeits- und Umfeldbedingungen ändern. Wir legen größten Wert darauf, das heutige Arbeitsschutzniveau zu erhalten und wenn möglich zu erhöhen.
In die Unfallverhütungsvorschriften und ergänzenden Auslegungshilfen fließen die Erfahrungen und Branchenkenntnisse der Mitglieder der Selbstverwaltungen der Unfallversicherungsträger ein. Sie bilden den Konsens der Sozialpartner zur Ausgestaltung des Arbeitsschutzes in den jeweiligen Branchen ab und leisten damit nicht nur einen elementaren Beitrag zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sondern auch zu einem tragfähigen Interessensausgleich und sozialen Frieden in den Unternehmen.
Vorstand und Vertreterversammlung der BGW werden daher weiterhin nach Kräften ihre Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Unternehmen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege wahrnehmen. Der dafür nötige Gestaltungsrahmen und das erfolgreiche Prinzip der paritätischen Selbstverwaltung müssen auch in Zukunft uneingeschränkt erhalten bleiben.
(Auszüge aus der Positionierung der BGW-Selbstverwaltung zu den Reformüberlegungen im Arbeitsschutz, die die Vertreterversammlung am 10. Dezember 2025 verabschiedet hat)
Zum Gesamtdokument: Positionierung der BGW-Selbstverwaltung