Bildmontage: Eine männliche Person an einem Mikrophon, Personen im Gespräch, Personen, die die Hände zur Abstimmung heben

Gemeinsam gestalten, was schützt BGW magazin 1/2026

Um praxisgerechte Rahmen­bedingungen im Arbeitsschutz ging es auf der Tagung der BGW-Vertreterversammlung im Dezember 2025.

Bild vergrößern Ein Saal, an der Stirnseite ein Pult und ein langer Tisch an denen Personen sitzen, vor ihnen ein Publikum

Zweimal jährlich tagt die BGW-Vertreter­versammlung. Sie ist sozusagen das Parlament der Selbstverwaltung und paritätisch besetzt durch Arbeitgeber- und Versichertenseite.

Die Themenvielfalt von Selbstverwaltung zeigte sich bei der turnusgemäßen Sitzung der BGW-Vertreterversammlung im Dezember 2025. Sie brachte unter anderem die aktualisierte DGUV Vorschrift 2 auf den Weg und befasste sich mit der Weiterentwicklung der Präventionsarbeit. Vorstand und Vertreterversammlung der BGW verabschiedeten darüber hinaus eine gemeinsame Position zu den aktuellen Reformüberlegungen im Arbeitsschutz.

DGUV Vorschrift 2

Arbeitsschutz zeitgemäß gestalten 

Bei der Anpassung der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit" nutzte die Selbstverwaltung ihren Gestaltungsspielraum und ihre Branchenkenntnis, um Arbeitsschutz weiterzuentwickeln. Die Vertreterversammlung beschloss die BGW-spezifische Fassung der Vorschrift. Sie soll Betrieben zukünftig eine noch flexiblere und passgenauere Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und -ärzte ermöglichen. Unter anderem werden digitale Beratungsmöglichkeiten gestärkt. Die DGUV Vorschrift 2 wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten – nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (das BGW magazin wird berichten).

Präventionsarbeit im Fokus

Betriebe begleiten

Die Vertreterversammlung beschäftigte sich auch mit den ineinander verzahnten Präventionsleistungen der BGW. Das Fazit: Die Mitgliedsbetriebe können sich auf vielfältige Unterstützung verlassen. Forschung, Ermittlung, Qualifizierung, Prüfung und Zertifizierung sowie die Gestaltung des Vorschriften- und Regelwerks schaffen die Basis. Mit Beratung, Überwachung, Anreizsystemen sowie betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung werden die Unternehmen passgenau erreicht. Das alles muss aber auch in der betrieblichen Praxis ankommen. Unterstützt wird das durch breite und kontinuierliche Kommunikation und Information auf vielen Kanälen.

Neue Wege beschreitet die BGW mit ihrem Präventionszentrum PREVIER, das sie derzeit gemeinsam mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG in Hamburg realisiert. Es wird unter anderem eine frei zugängliche interaktive Ausstellung zum Arbeitsschutz bieten und zugleich Veranstaltungs- und Seminarort sein. Die Eröffnung ist für den Spätsommer 2026 geplant.

Haushalt 2026

Stabilität und Verlässlichkeit

Die Vertreterversammlung beschloss den Haushalt der BGW für das Jahr 2026 mit einem Gesamtvolumen von 1,54 Milliarden Euro, einem Plus von 6,12 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Den größten Anteil nehmen erneut die Leistungsausgaben mit 987 Millionen Euro ein. Deutlich wurde, dass die BGW wirtschaftlich stabil ist. Der Anstieg des Haushaltsvolumens ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die BGW einen höheren Anteil an der Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften tragen muss.

Im Vorfeld der Vertreterversammlung hatte der Vorstand der BGW bereits grünes Licht für eine IT-Kooperation mit weiteren Berufsgenossenschaften gegeben. Ein gemeinsamer IT-Volldienstleister mit der BG BAU, der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) wird ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu künftigen gemeinsamen IT-Systemen und -Strukturen sein, auch mit weiteren Partnerinnen und Partnern.

Im Einsatz für die Selbstverwaltung

Von: Meike Laugesen