Neufassung: Satzung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Umfangreiche gesetzliche Änderungen machten eine Neufassung der Satzung erforderlich. Sie wurde von der Vertreterversammlung der BGW am 24. Mai 2024 beschlossen und ist am 13. Juli 2024 nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.
Die Änderungen berücksichtigen unter anderem:
- die Anpassung gesetzlicher Verfahren aufgrund des technischen Fortschritts: Zum Beispiel soll ein elektronisches Antragsverfahren unter anderem für die Höherversicherung (Paragraf 46 der Satzung), die Anmeldung zur freiwilligen Versicherung und die Wahl der Versicherungssumme (Paragraf 53) etabliert werden. Betroffen ist auch Paragraf 54 "Beginn der Versicherung".
- die gesetzliche Anpassung des Vermögensrechts der Sozialversicherungsträger: Die Möglichkeiten, die finanziellen Mittel anzulegen, wurden erweitert. Dies betrifft den Paragrafen 15 Ziffer 11 "Aufgaben des Vorstands".
- die Übertragung der sogenannten Dienstherrenfähigkeit auf die BGW: Seit Jahresbeginn 2023 darf die BGW grundsätzlich bis zu 20 Prozent ihrer Mitarbeitenden im Beamtenverhältnis beschäftigen (Paragrafen 1, 12, 15).
- grundlegende rechtliche Änderungen hinsichtlich der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung: Die elektronische Anzeige ist zum Regelfall erklärt worden. Mittels der bisher üblichen Papierformulare ist es nur noch für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2027 möglich, der BGW Versicherungsfälle zu melden (Paragraf 22 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 6).
- gesetzliche Änderungen zu hybriden und vollständig digitalen Sitzungsformaten der Selbstverwaltung: Hierzu wurde ein neuer Paragraf 17a „Hybride und digitale Sitzungen, schriftliche Abstimmungen“ aufgenommen.