Baustein 6: Unterweisung der Beschäftigten

Sechs Personen an einem Tisch bei einer Besprechung.

Nur Beschäftigte, die über Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und betrieblichen Regeln kennen, können sicher und gesundheitsgerecht arbeiten. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin stellt sicher, dass alle Beschäftigten regelmäßig unterwiesen werden.

6.1 Ist die Unterweisung für alle Beschäftigten organisiert? (Themen, Zuständigkeit, Beteiligung, Methoden, Anlass/Intervall – mindestens einmal jährlich, Aktualisierung, Überprüfung)

Unterweisung der Beschäftigten

6.2 Werden die Unterweisungen so durchgeführt, dass die Inhalte für die Beschäftigten und Zeitarbeitnehmer verständlich und umsetzbar sind? (zum Beispiel auf den Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet, in der Sprache der jeweiligen Person)

Unterweisung der Beschäftigten