
Pilzinfektionen in der Friseurbranche
Seit einiger Zeit häufen sich auch in Deutschland die Meldungen von Kopfpilzinfektionen (Tinea capitis) ausgelöst durch den Erreger Trichophyton tonsurans. Es gibt zudem Hinweise über einen zeitlichen Zusammenhang von Barber-Shop-Besuchen und dem Auftreten von Hautpilzinfektionen.
Wie wird der Hautpilz übertragen?
Trichophyton tonsurans ist ein Hautpilz, der hauptsächlich von Mensch zu Mensch weitergegeben wird und sehr ansteckend ist. Er wird vor allem durch nahen und bereits sehr kurzen Kontakt übertragen. Die Hauterkrankung zeigt sich in der Friseurbranche hauptsächlich am Kopf in Form einer sogenannten Tinea capitis (Ringelflechte der Kopfhaut). Häufige Infektionsquellen sind in diesem Zusammenhang Tätigkeiten, die kleinste Verletzungen an der Kopfhaut verursachen – wie zum Beispiel Rasuren.
Wie erkennen Sie eine Infektion mit Trichophyton tonsurans?
Anfänglich kann Juckreiz und eine Rötung an den betroffenen Stellen auftreten. Weiterhin können dann entzündete Areale teilweise schuppend bis hin zu kreisrunden kahlen Stellen auf Kopfhaut oder im Bartbereich zu erkennen sein. Sollte dies im zeitlichen Zusammenhang mit einem Besuch im Barbershop oder im Friseursalon stehen, so ist die Ursache rasch hautärztlich abzuklären.
Welche Hygienemaßnahmen sind notwendig, um Infektionen zu verhindern?
Um diese und andere Infektionen zu vermeiden und ein Weiterverbreiten der Pilzinfektion zu verhindern, sind passende Hygienemaßnahmen erforderlich: für das Umfeld der Kundschaft, für die Arbeitsmittel, vor allem für die Scher- und Schneidwerkzeuge, die mit der Klientel Kontakt haben, sowie für die verwendeten Wäscheartikel (Handtücher, Umhang usw.). Beachten Sie dazu unseren aktualisierten Reinigungs- und Desinfektionsplan als Hilfe zur Hygiene in der Friseurbranche.
Besonders die Scher- und Schneidwerkzeuge müssen Sie nach jeder Kundin, jedem Kunden reinigen und mit geeigneten Mitteln und Verfahren desinfizieren:
- Geeignetes Desinfektionsmittel verwenden
Die Desinfektionsmittel zum Einlegen von wiederverwendbaren Gerätschaften (zum Beispiel Scherköpfe, Messer) müssen fungizid wirksam sein. Solche Mittel finden Sie hier: VAH-Liste, IHO-Liste
Für fungizide Desinfektionsmittel, die nicht in diesen Listen stehen, sollte der Hersteller/Lieferant einen Wirksamkeitsnachweis durch qualifizierte Labore mitliefern. Nähere Auskünfte kann Ihnen Ihr zuständiges Gesundheitsamt geben. - Wirksam desinfizieren
Glatte und zugängliche Flächen können Sie mit Desinfektionsmittel abwischen. Für die Desinfektion von wiederverwendbaren Geräten mit schlecht zugänglichen Flächen im Inneren (etwa Scherköpfe, Rasiermesser) empfehlen wir eine Tauchdesinfektion: Dazu legen Sie die Geräte zunächst in ein mit Desinfektionslösung befülltes Gefäß (zum Beispiel Zylinder, Schale). Die Anwendungskonzentration der Desinfektionslösung sowie die Einwirkzeit entnehmen Sie den Angaben des Herstellers.
Wichtig: Bitte sprühen Sie Desinfektionsmittellösungen nicht mit Handsprühern – dabei besteht die Gefahr, dass Sie toxische Substanzen einatmen. Außerdem werden die Geräte bei der Sprühdesinfektion nur unzureichend mit Desinfektionsmittel benetzt, sodass sie nicht ausreichend desinfiziert werden. - Scher- und Schneidwerkzeuge pflegen
Spülen Sie anschließend die Geräte mit klarem Wasser und trocknen Sie sie ab. Für die Scherköpfe empfiehlt sich die Pflege mit einem entsprechenden Scherkopf-Öl (im Friseurfachhandel erhältlich).
So melden Sie Erkrankungsfälle
Sollte eine Erkrankung bei Versicherten der BGW auftreten (Unternehmerinnen und Unternehmer und Beschäftigte in der Friseurbranche), nutzen Sie unsere Hinweise zur Meldung einer Berufskrankheit.
Sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen, aktualisieren wir unsere Informationen.