Pflegerin mit Mundschutz und blauem Kassack streckt eine Plastikflasche Wasser nach vorn.

Organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zum Hitzeschutz Von der Urlaubsplanung bis zur Kleidung und vieles mehr

Wenn technische Maßnahmen zum Hitzeschutz nicht ausreichen, kommen organisatorische und personenbezogene Maßnahmen ins Spiel. Manche Schritte wie die Urlaubs- und Dienstplangestaltung müssen langfristig geplant und organisiert werden.

Urlaubsplanung und Personalausstattung

  • Mit Hitzeperioden rechnen und, wenn möglich, bei der Urlausplanung berücksichtigen, um Personalengpässen im Hochsommer vorzubeugen.
  • Alle Möglichkeiten der Personalgewinnung nutzen - Beispiele:
    • Personalausstattung kurzzeitig durch Einsatz von Zeitarbeitskräften erhöhen.
    • Einsatz von Ehrenamtlichen, zum Beispiel in Kooperation mit den Kommunen.

Dienstplangestaltung und Arbeitsorganisation

  • Dienstplan: Anpassung der Arbeitszeiten und Dienstpläne, wo möglich.
  • Arbeitszeitgestaltung: vermehrt Kurzpausen zum Trinken und als Abkühlphasen in den Dienstplan integrieren.
  • Zeitliche Verschiebungen: Körperlich anstrengende Tätigkeiten (zum Beispiel mit Vollschutz als persönliche Schutzausrüstung) kurzfristig in den frühen Morgen oder den späteren Nachmittag/ Abend verlegen.
  • Mitarbeitenden-Hitzeteams bilden: Ziel dieser Maßnahme ist es, die Achtsamkeit der Mitarbeitenden untereinander zu erhöhen, um frühzeitig Anzeichen akuter Hitzeerkrankungen zu erkennen und rechtzeitig handeln zu können.
  • Erste Hilfe: Schulung in betrieblicher Erster Hilfe gemäß § 24  DGUV Vorschrift 1 (in Bezug auf Hitzeerkrankungen).
  • Kühle Räume (Coolingspots): Kurzpausen in kühlen Räumen. Es ist daher ratsam, diese Räume frühzeitig zu identifizieren und im Maßnahmenplan zu kennzeichnen.
  • Lüftungs- und Verschattungsplan: zum Beispiel Nacht- und Morgenlüftung.
  • Zusammenarbeit im Team: Hausmeister, Reinigungspersonal, Küche und Nachtdienst einbinden (zum Beispiel bei der Nacht- und Morgenlüftung).

Bereitstellen von Getränken

  • Lufttemperaturen über +26°C: unternehmensseitig geeignete Getränke (beispielsweise Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitstellen (Arbeitsstättenregel ASR A3.5, Abschnitt 4.4, Abs. 5).
  • Lufttemperaturen über +30°C: Es besteht eine Bereitstellungsverpflichtung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.

Kleidung

  • Berufskleidung, Kasacks: Die Auswahl der Kasacks ist ein großer Hebel, um Wertschätzung und Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen sowie die individuelle thermische und psychische Beanspruchung der Pflegekräfte zu senken
  • Saisonale Kleidung: In Betracht ziehen, Sommer- und Winterkasacks einzuführen. Sommer-Kasacks sollten Feuchtigkeit gut aufnehmen, atmungsaktiv sein und antibakteriell wirken
  • Kühlkleidung: Kühlwesten können zu einer verbesserten Thermoregulation des Körpers beitragen.

Zu beachten ist, dass die genannten Punkte mit Anschaffungskosten verbunden sind. Ein lohnendes Investment, wenn man die Belegschaft bei der Auswahl der Produkte mit einbezieht. Denn das erhöht die Akzeptanz, wenn es darauf ankommt – bei Hitze.

Unterweisungen für Mitarbeitende

  • Unterweisungen: verpflichtende und wiederkehrende (Mikro-)Unterweisungen zum sicheren Verhalten bei Hitze (Trinkpausen, Entwärmungsphasen, Erkennen von Hitzschlag, Lüftungsverhalten, …)

Reduzierung der inneren thermischen Lasten

  • Elektrogeräte: Gegebenenfalls wärmeemittierende elektrische Geräte nur bei Bedarf beziehungsweise nachts betreiben.