Besondere Anforderungen an Befähigung, Qualifikation und Unterweisung

Für die Untersuchung und Behandlung der Patienten sind tierartspezifische Kenntnisse des Verhaltens und Erfahrungen mit dem richtigen Umgang erforderlich, insbesondere, weil davon auszugehen ist, dass viele Patienten gestresst, ängstlich oder aggressiv sind.

Unwissenheit erhöht das Unfallrisiko erheblich. Auch der sichere Umgang mit Instrumenten und Geräten erfordert die entsprechende Fachkunde oder Einweisung.

Speziell für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder Auszubildende ist eine sorgfältige Einarbeitung wichtig: Sie müssen typische Verhaltensweisen ihrer Patienten deuten und beruhigende, stressreduzierende oder fixierende Maßnahmen kennen und üben. Dies gilt auch, wenn eine neue Arbeitsweise eingeführt oder eine neue Tierart behandelt wird.

Unterweisungen sollen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen diese Kenntnisse vermitteln und ihren Blick für Gefährdungssituationen schärfen. Daher müssen sie regelmäßig und situativ erfolgen. Insbesondere bei der Behandlung von Tieren bietet es sich daher an, kurze anlassbezogene Unterweisungen in die Tätigkeit einzubauen.

Beispiele für Maßnahmen zur Risikoreduzierung

  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, in ihrem Aufgaben- und Arbeitsbereich unterweisen
  • Bei Ängsten oder Vorbehalten eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin gegen bestimmte Tierarten oder Arbeitsmethoden umorganisieren oder unterstützende Weiterbildungen anbieten
  • Bei erstmalig behandelten Tierarten oder neuen Arbeitsmethoden und -geräten eine gesonderte Unterweisung organisieren
  • Verhaltenskundliche Fortbildungen anbieten, die helfen, typische Merkmale für Stress, Angst und Aggression verschiedener Tiere zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln
  • Besondere Fertigkeiten im tierärztlichen Umgang, wie beispielsweise das richtige Vortrabenlassen oder Longieren auf Reiterhöfen oder ähnlichen Einrichtungen lernen