Kompetent in Sachen Gesundheit Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung
Jedes Unternehmen, das Angestellte beschäftigt, muss arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden.
Die Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit soll sicherstellen, dass Ihr Betrieb beim Arbeits- und Gesundheitsschutz immer up to date ist.
Sie erhalten kompetente Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung zu Schutzmaßnahmen und die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Gesetzlich geregelt: die Arbeitsschutzbetreuung
Sie müssen diese Betreuung organisieren. Sie können dafür einen Dienstleister beauftragen oder, Sie nehmen an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung teil und lassen sich selbst in Sachen Arbeitsschutz weiterbilden.
Die Form der Betreuung müssen Sie anschließend der BGW melden.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Arbeitssicherheitsgesetz und in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Der Leitfaden "Informationen zur DGUV Vorschrift 2" unterstützt Sie bei der Wahl der optimalen Betreuungsform und der praktischen Umsetzung.
Liste: BuS-Betreuung
Gut betreut. Aber wie?
Für Ihren Salon haben Sie die Wahl:
- Sie engagieren sich selber mit einer Weiterbildung und nehmen mit einem fachkundigen Kooperationspartner an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung teil,
- oder Sie beauftragen einen Dienstleister mit der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Für welche Form der Betreuung Sie sich entscheiden und welche Ihnen offensteht, hängt von der Betriebsgröße und Ihren eigenen Vorstellungen ab, und von den Angeboten in Ihrer Region.
Liste BuS-Betreuung