Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen Expositionsverzeichnis in Rehabilitation und Werkstätten
Arbeitsverfahren
Maschinelle und manuelle Holzbe- und -verarbeitung mit Bildung von Holzstaub
Dauer und Häufigkeit der Tätigkeit
Mehrere Minuten bis 8 Stunden pro Schicht. Teils werden kurzzeitig Tätigkeiten mit hoher Staubexposition durchgeführt.
Schutzmaßnahmen
Maßnahmen gemäß TRGS 553 (Stand der Technik), weitergehende Informationen finden sich in DGUV Information 209-044 "Holzstaub". Konkrete Schutzmaßnahmen sind in TRGS 553 aufgeführt. Beispiele sind:
- Inhalativ: Absaugung stationärer Maschinen und Arbeitsbereiche und von handgeführten Elektrowerkzeugen, Absaugung an Handschleifarbeitsplätzen, abgesaugter Handschleifklotz, Atemschutz temporär bei bestimmten Tätigkeiten und bei Überschreitung AGW. Die Maßnahmen dienen auch dem Schutz vor atemwegssensibilisierenden Holzstäuben.
- Dermal: Bestimmte Holzstäube sind hautsensibilisierend. Daher sind Maßnahmen zum Schutz vor Hautkontakt zu treffen.
Informationen zur Expositionshöhe
Die Exposition ist nicht gefährdend, wenn TRGS 553 arbeitsplatzbezogen umgesetzt ist.
- Inhalativ:
- Der Arbeitsplatzgrenzwert für Hartholzstaub (2 mg/m³) ist in diesem Fall unterschritten. Bei einer Mischung von Hartholzstäuben mit anderen Holzstäuben gilt der Arbeitsplatzgrenzwert für Hartholzstaub für sämtliche in der Mischung enthaltenen Holzstäube.
- Der Arbeitsplatzgrenzwert (Schichtmittelwert) an Maschinen mit erhöhtem Staubaustritt (schnelllaufend, hohe Drehzahl s. Anhang 6 zur TRGS 553) kann nur mit geeigneten organisatorischen Maßnahmen (z. B. kurze Laufzeiten, Nutzung der Maschinen am Ende des Arbeitstages) eingehalten werden. Beispiele sind: Tischbandsägemaschinen (Arbeitsdauer < 1 Stunde pro Schicht) und Gehrungskappkreissägemaschinen (Arbeitsdauer < 30 Minuten pro Schicht). - Dermal: Stäube können auf die Haut gelangen. Keine Gefährdung durch CMR-Eigenschaften. Holzstäube sind nicht hautresorptiv.
Eintrag ins Expositionsverzeichnis
Bei Einhaltung der TRGS 553 liegt keine gefährdende Tätigkeit im Sinne der TRGS 410 vor. Ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis ist dann nicht erforderlich.