Technische Regeln für Gefahrstoffe: Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe (Fassung vom 13.07.2021)
Artikelnummer: TRGS 905
Diese TRGS enthält ein Verzeichnis von Stoffen, die auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 3 GefStoffV als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden.
Die TRGS 905 führt Stoffe auf, die nicht im Anhang der CLP-Verordnung genannt sind, sowie Stoffe, für die der AGS eine von der CLP-Verordnung abweichende Einstufung beschlossen hat.
Diese TRGS beinhaltet
- Hinweise auf Vorschriften der Gefahrstoffverordnung
- Besondere Stoffgruppen
- Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
- Verzeichnis krebserzeugender Stoffe der Kategorien 1A oder 1B mit stoffspezifischen Konzentrationsgrenuzen für die Einstufung von Gemische dieser Stoffe
- Verzeichnis der CAS-Nummern