Aufsichtsperson bei der BGW Sicherheit und Gesundheit in die Betriebe bringen
Sie möchten Aufsichtsperson bei der BGW werden? Informieren Sie sich über die Aufgaben, die zweijährige Vorbereitung und die Voraussetzungen für eine Bewerbung.
Wir suchen Menschen, die Ingenieurs- oder Naturwissenschaften studiert haben - oder eine andere Fachrichtung, die das Team am Standort fachlich ergänzt. Welche Abschlüsse gefragt sind, lesen Sie weiter unten in unseren häufig gestellten Fragen.
Abonnieren Sie den BGW-Newsletter, und wir informieren Sie über aktuelle Stellenangebote für künftige Aufsichtspersonen. Das sind voraussichtlich unsere nächsten Ausschreibungen:
Bewerbungszeitraum | Einsatzort |
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24.04. - 08.05.2023 | Karlsruhe |
19.06. - 02.07.2023 | Bochum |
19.06. - 02.07.2023 | Dresden |
19.06. - 02.07.2023 | Köln |
04.09. - 17.09.2023 | Berlin |
04.09. - 17.09.2023 | München |
Für gesunde Verhältnisse und sicheres Arbeiten sorgen
Als Aufsichtsperson überwachen Sie die Einhaltung von Vorschriften in den Unternehmen. Deren Verantwortliche unterstützen Sie dabei, rechtliche Vorgaben bestmöglich umzusetzen. Mit den dafür nötigen Rechtsinstrumenten sind Sie bestens vertraut. Werden der BGW Berufskrankheiten gemeldet, untersuchen Sie die Arbeitsplätze von Erkrankten. Zudem führen Sie Unfalluntersuchungen durch.
Sie reisen als Dozentin oder Dozent zu Messen, Veranstaltungen oder Seminaren und engagieren sich in Gremien und Projekten. Dadurch vernetzen Sie sich innerhalb und außerhalb der BGW und stellen Ihr Wissen in den Dienst der Gesundheit am Arbeitsplatz.
Stark in der Beratung: Täglich interessante Herausforderungen
Sie sprechen intensiv mit den Verantwortlichen in versicherten Betrieben und stellen sich dafür täglich auf neue betriebliche Problemlagen ein: Das können technische Fragen der Maschinensicherheit sein - oder Fragen zur Ermittlung von psychischen Belastungen in einem Arbeitsteam. Sie zeigen sich dabei flexibel und empathisch; als aufgeschlossene, engagierte Persönlichkeit fällt Ihnen das leicht.
Sie helfen mit, Arbeitssysteme gesünder zu gestalten, erkennen gesundheitliche Risiken und beraten zum Umgang mit Ressourcen. Das macht Sie zu einer geschätzten Ansprechperson für Leitungskräfte. Sie sind in der Lage, Wege aufzuzeigen, wie man mit guten Arbeitsbedingungen begehrte Fachkräfte bindet.
Ihre Ausbildung zur Aufsichtsperson: Gut starten
Als Aufsichtsperson bereiten Sie sich zwei Jahre lang theoretisch und praktisch auf das breite Arbeitsfeld vor. Am Ende werden Sie schriftlich und mündlich geprüft. Sie benötigen Kenntnisse und Fähigkeiten auf rechtlichen, technischen, organisatorischen, methodischen und sozialen Gebieten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Die BGW hat großes Interesse an Ihnen und Ihrem Erfolg. Deshalb begleiten und unterstützen wir Sie die ganze Zeit über intensiv.
Konnten wir Ihr Interesse wecken?
Wir bilden Sie für eine Tätigkeit im Aufsichtsdienst im gehobenen und im höheren Dienst aus! Für uns gilt ausschließlich die Prüfungsordnung AP l sowie deren Konzept zur Ausbildung AP l. Prüfen Sie mit den folgenden Fragen und Antworten, ob die Ausbildung zu Ihrer Vita passt:
Sie verfügen über ein mit Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der nachfolgend aufgeführten Studiengänge
- Ingenieurwissenschaften (z.B. Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
- Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
- Medizin/Zahnmedizin (z.B. Dentalhygiene, Medizintechnik, Biomedizin, molekulare Medizin)
- Gesundheitswissenschaften, auch mit therapeutischen Schwerpunkten (z.B. Präventions-, Therapie und Rehabilitationswissenschaften, Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie)
- Pflegewissenschaften
- Pädagogik (z.B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)
- Psychologie
- Soziologie
- Gerontologie
- Erziehungswissenschaften
- Beauty und Wellness (z.B. Kosmetologie, Kosmetikwissenschaften, Technologie der Kosmetika und Waschmittel)
- sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen
Alternativ haben Sie ein vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 % Anteil) absolviert. Eventuell haben Sie auch verschiedene der oben genannten Studiengänge/-schwerpunkte kombiniert und bringen entsprechende Kompetenzen aus den unterschiedlichen Bereichen mit.
Sie verfügen über ein mit Master oder Universitätsdiplom oder ein mit zweitem Staatsexamen abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem der nachfolgend aufgeführten Studiengängen, bestenfalls aus Ingenieurwissenschaften, Medizin, Pflegewissenschaften, Gerontologie
Ingenieurwissenschaften (idealerweise Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
Naturwissenschaften (z. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
Medizin (Human-, Zahn-, und Veterinärmedizin)
Gesundheitswissenschaften
Pflegewissenschaften
Pädagogik (z.B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)
Psychologie
Soziologie
Gerontologie
Erziehungswissenschaften
sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen
Alternativ haben Sie ein vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 % Anteil) absolviert. Eventuell haben Sie auch verschiedene der oben genannten Studiengänge/-schwerpunkte kombiniert und bringen entsprechende Kompetenzen aus den unterschiedlichen Bereichen mit.
Um eingestellt zu werden, sind mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis erforderlich. Diese Praxis muss der Tätigkeit als Aufsichtsperson förderlich sein.
Als einschlägige Berufspraxis gilt die Zeitspanne, in der Sie nach Erreichen Ihres Hochschulabschlusses gearbeitet haben. Diese Berufserfahrung ist durch Zeugnisse nachzuweisen.
Ihre bisherige Berufspraxis muss durch Ihr Studium begründet sein, inhaltlich an die künftige Tätigkeit als Aufsichtsperson anknüpfen und hierfür dienlich sein. Das heißt auch, dass Ihre bisherige Arbeit sachlich mit den Aufgaben von Aufsichtspersonen zusammenhängt. Sie haben durch Ihre vorherige Tätigkeit Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben, die für die neue Rolle von Nutzen oder Interesse sind.
Ja, sofern Sie neben der Promotion weitere Tätigkeiten ausgeübt haben: zum Beispiel Schulungen von Beschäftigten oder die Leitung von Forschungsprojekten außerhalb der Dissertation.
Die Anerkennung ist nur unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel, wenn Ihre Arbeit hauptsächlich darin bestand, komplexe Produkte zu präsentieren und ihre Funktionsweise umfangreich zu erläutern. Weitere Tätigkeiten mit der Chance auf Anerkennung sind Auf- und Abbau dieser Produkte sowie experimentelle Untersuchungen. Eine Anerkennung ist nicht möglich, wenn der Schwerpunkt im Verkauf lag.
Die praktischen betrieblichen Kenntnisse können auch in Teilzeit erworben worden sein, sofern sie qualitativ gleichwertig sind. Das sind zum Beispiel breit gefächerte Tätigkeiten wie Schulungen von Personal, Leitung von Projekten oder Präsentationen komplexer Produkte. Die Nachweise erfolgen durch Arbeitszeugnisse.
Sie zeichnen sich durch Kundenorientierung, Kommunikationsstärke und Überzeugungskraft aus, sind konfliktfähig und bereit, Verantwortung zu übernehmen. Sie sind eine interessierte und engagierte Persönlichkeiten, die immer offen für Neues ist und den Dingen gern auf den Grund geht.
Flexibilität und die Bereitschaft zu Dienstreisen (Führerschein Klasse B wird vorausgesetzt) runden Ihr Profil ab. Auch außerberufliche Erfahrungen, etwa im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit, Familienarbeit etc., sind willkommen. Geben Sie diese gern an, wenn Sie sich bei der BGW bewerben.