Wer ist versichert (welche Branchen)?
Bei der BGW sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege versichert. Hierzu gehören unter anderem:
- Mitarbeitende der von kirchlichen humanitären oder sozialen Trägern und Trägerinnen geführten Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege
- Mitarbeitende freier gemeinnütziger und privater Krankenhäuser, sowie Vorsorge- oder Rehabiitationseinrichtungen
- Mitarbeitende ärztlicher, zahnärztlicher und therapeutischer Praxen
- Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen
- Apotheker und Apothekerinnen
- Hebammen und Entbindungshelfer
- Mitarbeitende des Veterinärwesens
- Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste
- Podologen und Podologinnen
- Fußpflegerund Fußpflegerinnen
- Kosmetiker und Kosmetikerinnen
- Kindertagespflegepersonen
- Mitarbeitende der Friseursalons
- Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen
Darüber hinaus können sich Unternehmer und Unternehmerinnen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, freiwillig versichern lassen. Für Unternehmer und Unternehmerinnen des Friseurhandwerks besteht eine Pflichtversicherung.