
Gefahrtarif der BGW – Unfallrisiken der Berufssparten Grundlage der Beitragsberechnung
Alle sechs Jahre geben die Berufsgenossenschaften ihren Beitragssystemen eine neue Berechnungsgrundlage – den Gefahrtarif. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor.
Im Gefahrtarif sind die Gewerbezweige der beitragspflichtigen Unternehmen zu Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Jeder Gefahrtarifstelle wird eine Gefahrklasse zugeordnet. Diese Gefahrklassen drücken das Unfallrisiko eines Unternehmens aus.
Verschiedene Gewerbe sind zu Klassen mit gleichartigen Risiken zusammengelegt. Als Faustregel gilt: je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger die Beiträge bei gleichem Entgelt.
Aktuell gilt der 5. Gefahrtarif
Im Januar 2019 hat der 5. Gefahrtarif (Veranlagungszeitraum 2018 bis 2024) der BGW den 4. Gefahrtarif (Veranlagungszeitraum 2013 bis 2018) abgelöst. Bereits Ende Oktober 2018 haben die Unternehmen dazu ihren Veranlagungsbescheid erhalten.