Aus dem Archiv: Das hat sich zum 5. Gefahrtarif geändert

Der Gefahrtarif wird alle sechs Jahre angepasst. Der aktuelle Tarif der BGW gilt seit 1. Januar 2019. Hintergründe zu den Änderungen vom 4. auf den 5. Gefahrtarif.

In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keinen einheitlichen Beitrag. Und das hat einen Grund: Die Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Branchen sind sehr unterschiedlich. Bei der BGW sind Beschäftigten aus vielen Sparten versichert – sie arbeiten in Kliniken, Altenheimen und Friseursalons genauso wie in therapeutischen Praxen, Apotheken oder in der Fußpflege. Die Einstufung in Gefahrklassen spiegelt das spezifische Risiko eines Tätigkeitsfelds wider, einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zu erleiden: Je höher das Risiko, desto höher die Gefahrklasse.

Was ist ein Gefahrtarif?

Die BGW erwirtschaftet keine Gewinne. Die Gesamtkosten, die der BGW für ihre Leistungen, also für Prävention, Rehabilitation und Renten, entstehen, werden auf die versicherten Unternehmen umgelegt. Um die Ausgaben so gerecht wie möglich zu verteilen, analysiert die BGW die Kosten der gemeldeten Unfälle und Berufskrankheiten.

Zunächst werden in einem Gefahrtarif aus den Mitgliedsunternehmen "Gefahrengemeinschaften" gebildet – die Gefahrtarifstellen. Sie fassen Gewerbezweige mit ähnlichem Unfall- und Erkrankungsrisiko zusammen. Für jede Gefahrtarifstelle stellt die BGW ihre Leistungsausgaben den Entgelten der Versicherten gegenüber und ermittelt so die Gefahrklasse. Sie ist später ein Faktor in der Beitragsberechnung.

Beitragsformel: So berechnet sich Ihr Beitrag

Ihr Beitrag = (Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 1.000

  • Entgelte: Löhne/Gehälter, die der Betrieb im Beitragsjahr gezahlt hat bzw. Versicherungssumme bei persönlichen Versicherungen;
    siehe auch Entgeltkatalog
  • Gefahrklasse: Unfallrisiko des Gewerbezweigs/der Branche,
    geregelt im Gefahrtarif
  • Beitragsfuß: Faktor, der die gemeldeten Entgelte ins Verhältnis zu den Ausgaben der BGW im jeweiligen Beitragsjahr setzt

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Gut zu wissen: Eine Erhöhung der Gefahrklasse bedeutet nicht unmittelbar, dass die Beitragslast steigt. Erst in Verbindung mit dem jährlich neu berechneten Beitragsfuß der BGW ergibt sich die individuelle Beitragslast.

Warum ändern sich Gefahrklassen?

Da sich die Arbeitswelt weiterentwickelt und sich damit neben den Beschäftigtenzahlen und dem Lohnniveau auch die Sicherheit bei der Arbeit ändert, werden die Gefahrklassen alle sechs Jahre von der BGW neu berechnet. 

Bei fast allen Gefahrtarifstellen haben sich zuletzt beim Wechsel vom 4. auf den 5. Gefahrtarif geringfügige Anpassungen in den Gefahrklassen ergeben – das spiegelt die Entwicklung der jeweiligen Gewerbezweige und der dortigen Belastungen wider. Geringere Gefahrklassen machten sich vor allem im Bereich der ärztlichen Praxen, des Friseurhandwerks, der Verwaltung sowie der beruflichen Bildung bemerkbar. Von Steigerungen betroffen waren Tageseinrichtungen für Kinder, Heime und Wohneinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Eine auffällige Änderung betraf die bisherigen Gefahrtarifstellen 6, 7 und 8: Sie wurden in zwei Gefahrtarifstellen (6 und 7) zusammengefasst. Solche Umstrukturierungen können sich durch den Wandel in einzelnen Gewerbezweigen ergeben: Sinkt zum Beispiel die Zahl der Betriebe und Versicherten, kann womöglich die Belastungsziffer als Indikator der Unfallgefahr nicht mehr verlässlich berechnet werden. Denn je kleiner die betrachtete Gruppe ist, desto mehr spielen Zufallsfaktoren eine Rolle. Für einen tragfähigen Gefahrtarif ist es außerdem wichtig, dass die in einer Gefahrtarifstelle zusammengefassten Gewerbezweige ausreichend homogen sind.

Vor diesem Hintergrund hat die BGW im 5. Gefahrtarif Praxen der Physiotherapie, Kosmetikbetriebe, Solarien und Tätowierstudios sowie Unternehmen aus dem Bereich Massage und medizinische Bäder neu in der Tarifstelle 7 zusammengeführt. Durch die Umstrukturierung gilt für die Bereiche Physiotherapie, Kosmetik, Solarien und Tätowierstudios nunmehr eine höhere Gefahrklasse als zuvor; für Massagebetriebe ist dagegen eine deutlich niedrigere Gefahrklasse zu verzeichnen.

Auch die in der Gefahrtarifstelle 6 verbliebenen Einrichtungen – zum Beispiel Hebammen und Entbindungspfleger, Logopädiepraxen oder Frühförderzentren – kommen auf eine deutlich niedrigere Gefahrklasse.

Wo erfahren Sie mehr über Ihre Gefahrklasse?

Die konkret für das jeweilige Unternehmen geltende Gefahrklasse wird in einem Veranlagungsbescheid bekannt gegeben. Der Versand hat bereits Ende Oktober 2018 stattgefunden – die entsprechenden Schreiben sollten in den Unternehmen vorliegen. Unternehmen, die sich neu bei der BGW anmelden, erhalten in diesem Zuge auch ihren Veranlagungsbescheid.