Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention | DGUV Vorschrift 1 / BGVA1
Die DGUV Vorschrift 1 beschreibt alle wesentlichen Anforderungen, die Unternehmer und Unternehmerinnen für den Arbeitsschutz im Betrieb berücksichtigen müssen. Sie ist zum 1. Oktober 2014 in Kraft getreten und hat die BGV A1 abgelöst.
Gleichzeitig erfolgte der Wechsel von der BGR A1 zur DGUV Regel 100-001, die ergänzende Erläuterungen zur Vorschrift gibt.
Beachten Sie unsere Hinweise für Betriebe zu den Änderungen durch die Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift, insbesondere im Hinblick auf die Auswahl der Sicherheitsbeauftragten.
Zu den wesentlichen Inhalten der DGUV Vorschrift 1 zählen:
- die Pflichten der Unternehmensleitung wie beispielsweise Arbeitsbedingungen beurteilen, Beschäftigte unterweisen oder Maßnahmen bei Mängeln ergreifen
- die Pflichten der Versicherten wie etwa die Unternehmensleitung bei Sicherheitsmaßnahmen unterstützen, verantwortungsbewusstes Verhalten oder Melden von Gefahren und Mängeln im Arbeitsbereich
- die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes: sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Erste Hilfe, Persönliche Schutzausrüstung