So ermitteln Sie die Zahl der Sicherheitsbeauftragten Kriterien für Ihren Betrieb

Betriebe ab einer bestimmten Größe müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Mindestens eine Person, in größeren Betrieben, je nach Struktur und Gefährdungslage sind mehrere Sicherheitsbeauftragte erforderlich.

Anstehende Neuregelung

Der Bundestag hat am 26. März 2026 Änderungen beim Schwellenwert beschlossen. Erst ab 50 statt bisher 20 Beschäftigten sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Dabei ist jedoch die betriebliche Gefährdungslage zu betrachten. Somit können auch in kleineren Betrieben Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie unsere Infoseite zum Thema.

Derzeit gelten noch die folgenden Regelungen:

Die Anforderungen sind in der DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“ beschrieben. Wie viele Sicherheitsbeauftragte sind konkret im Betrieb erforderlich? Hier finden sich fünf verbindliche Kriterien für die Praxis. 

Ein Kriterium ist die Betriebsgröße. In der Praxis entscheidend ist, dass Sicherheitsbeauftragte präsent sind. Für Betriebe mit mehreren Betriebstätten oder Bereiche mit Schichtbetrieb müssen entsprechend mehr Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Die Sicherheitsbeauftragten sollten die Beschäftigten und die Arbeitsumgebung in ihrem Zuständigkeitsbereich kennen.

 

Fünf Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

Kriterien für die Berechnung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten