Covid-19-Verdacht melden (aktualisiert: 23.07.2025) Berufskrankheiten-Anzeige und Kostenübernahme von Testungen

Die Erkrankung von versicherten Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Bitte nutzen Sie zur Meldung entweder die Anzeige der Unternehmerin/des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit oder die Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit und beachten Sie, welcher Test zum Nachweis durchzuführen ist (siehe häufig gestellte Fragen).

Wenn Sie bei Meine BGW registriert und angemeldet sind, können Sie die Meldung schnell und einfach online durchführen: als Unternehmerin oder Unternehmer oder als behandelnder Arzt oder behandelnde Ärztin

Aktuelle Lage bei der BGW

Covid-19 als Berufskrankheit: Monatlich gemeldete Verdachtsfälle

Vor 2020 erhielt die BGW jährlich etwa 1.000 Verdachtsmeldungen auf beruflich bedingte Infektionskrankheiten. In Hochphasen erreichten die BGW bis zu 8.000 Covid-19-Meldungen pro Woche.

Das stark erhöhte Arbeitsaufkommen verzögert immer noch die Bearbeitung, sodass Versicherte länger auf eine Rückmeldung und die Anerkennung ihrer Berufskrankheit warten.

Meldungsflut - Corona-Verdachtsfälle

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen