Brandschutz
Derzeit suchen viele Menschen aus der Ukraine Schutz in Deutschland. Die Kommunen stehen vor der Aufgabe, schnell entsprechende Unterkünfte (feste und fliegende Bauten) bereit zu stellen. Die nachfolgenden Informationen geben allen Verantwortlichen solcher Unterkünfte eine erste Hilfestellung zum "organisatorischen Brandschutz".
Ziel ist es, Bränden vorzubeugen beziehungsweise Brandfolgen möglichst gering zu halten. Dies ist von hohem allgemeinem Interesse, sowohl zum Schutz und Wohl von Menschenleben, als auch zum Sichern und Erhalten von Sachwerten.
Häufig gestellte Fragen
Wer eine Gemeinschaftseinrichtung betreibt, hat dafür zu sorgen, dass die notwendigen Brandschutzpläne, Feuerlösch- und Alarmierungseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind. Die Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A muss aushängen, ggf. auch in ukrainischer/russischer Sprache.
Das Personal ist entsprechend den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften in Verbindung mit den Grundsätzen der Prävention (DGUV Regel 100-001), sowohl vor Beginn der Tätigkeit als auch danach, mindestens jährlich zu Brandgefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Die gesetzlichen Ländervorschriften sind zu beachten.
Zur Verhinderung einer Brandentstehung ist es wichtig, dass Regelungen für den
- Umgang mit Rauchen, Feuer und offenem Licht,
- Umgang und Lagerung von Abfällen,
- Umgang und Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten,
- Umgang und Lagerung von Flüssiggas,
- Umgang mit kalten und heißen Fetten sowie Ölen zu Kochzwecken,
- Umgang und Prüfung von elektrischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten
getroffen werden. Nähere Informationen finden Sie in dem PDF "Organisatorischer Brandschutz in Unterkünften für asylsuchende Personen" der DGUV.
Abhängig von den vorhandenen Brandklassen werden unterschiedliche Feuerlöscher benötigt:
Weiterführende Informationen finden Sie in der DGUV Information 205-001.
Eine frühe Brandentdeckung und schnelle flächendeckende Alarmierung bzw. Warnung aller Personen ist zwingend notwendig. Dies gilt nicht nur zur Schlafenszeit, sondern ist zu jeder Zeit von aller höchster Wichtigkeit. Denn durch das Einatmen von Brandrauch können Menschen innerhalb von Sekunden ersticken. Unterkünfte, die zu Wohn- und Aufenthaltszwecken genutzt werden, sollten daher mit automatischen Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen gemäß DIN 14675/DIN VDE 0833-2 ausgestattet werden. Automatische Brandmeldeanlagen sollen direkt zur Alarm auslösenden Stelle (zum Beispiel zur Leitstelle) der Feuerwehr geschaltet sein.
Ist weder aus baubehördlicher Sicht noch aufgrund der Gefährdungsbeurteilung für das konkrete Objekt eine automatische Brandmeldeanlage notwendig, sind Schlafräume und Flure von Unterkünften mit Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 auszustatten. Hinweise zum Einbau, Betrieb und zur Instandhaltung von Rauchwarnmeldern sowie zur Warnung von Personen mit eingeschränkten Wahrnehmungsvermögen etc. enthält die DIN 14676.
Dieser Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten. Diesen Personen soll Gelegenheit gegeben werden, sich in kurzer Zeit über die wichtigsten Verhaltensregeln im eingetretenen Notfall zu informieren. Es sind die Rufnummern vermerkt unter denen die Feuerwehr oder der Rettungsdienst selbständig alarmiert werden können. Zusätzlich
sind unter verschiedenen Schlagworten die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall dargestellt.
Zur verbesserten Visualisierung werden den Texten entsprechende Piktogramme beigefügt. Es empfiehlt sich, die jeweilige Muttersprache zu berücksichtigen.
Ein Beispiel finden Sie auf der Seite der hanseatischen Unfallkasse Nord.