Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen

Bild vergrößern Die Grafik zeigt einen in sieben gleichmäßige Abschnitte unterteilten Kreis, davon ist einer farblich hervorgehoben.

Maßnahmen festlegen

In erster Linie sollen Gefährdungen und Belastungen beseitigt werden. Verbleibende Risiken müssen minimiert werden. 

Gefährliche Stoffe oder Arbeitsverfahren sollten durch weniger gefährliche ersetzt werden. Verbleibende Risiken müssen vorrangig durch technische und organisatorische, notfalls durch persönliche Schutzmaßnahmen minimiert werden.

Das T-O-P-Prinzip

  • T wie Technische Maßnahmen
  • O wie Organisatorische Maßnahmen
  • P wie Persönliche Maßnahmen

Technische Maßnahmen: Bestehende Gefährdungen und Belastungen können durch technische Vorrichtungen abgeschirmt werden, sodass die Beschäftigen mit der Gefahrenquelle nicht in Berührung kommen.

Organisatorische Maßnahmen: Gestalten Sie Arbeitsorganisation, Abläufe und Arbeitszeiten so, dass möglichst wenige Personen mit den Gefährdungen und Belastungen in Berührung kommen oder die Beschäftigten diesen möglichst wenig ausgesetzt sind. 

Persönliche Maßnahmen: Als letztes Mittel schützen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Schutzausrüstung und Schutzkleidung.

In Vorschriften und Regeln sind Schutzmaßnahmen für viele Gefährdungen und Belastungen formuliert, mit denen Sie die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz praxisgerecht erfüllen können.