Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung Für besonders schutzbedürftige Personen und Personengruppen werden die Gefährdungen personenbezogen beurteilt

Auf diese Gefährdungen wird die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge abgestimmt: Wunsch-, Angebots- und Pflichtvorsorge müssen angeboten, und die Pflichtvorsorge muss zwingend durchgeführt werden.

Besondere Personengruppen

Für den Fall, dass eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt, muss eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere und stillende Mütter vorliegen, die vorsorglich gemäß Mutterschutzgesetz erstellt wurde.


Sinnvoll kann eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zum Beispiel auch für Schwerbehinderte, bei Reha-Fällen oder für chronisch kranke oder behinderte Beschäftigte sein. So können Sie beurteilen, ob diese Personen zusätzlich oder in erhöhtem Maß gefährdet oder belastet sind.

Wenn Jugendliche unter 18 Jahren, beispielsweise im Rahmen eines Praktikums, beschäftigt werden, muss vorher eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden, in die die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehen.

Qualifikation prüfen, schulen und unterweisen

Ob Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für die vorgesehenen Tätigkeiten die nötige Qualifikation und auch die Kenntnisse haben, muss vor Übertragung der Tätigkeit überprüft werden. Durch Schulungen und personenbezogene Unterweisungen werden Lücken in der Qualifikation geschlossen.

Besonderheiten der Schädlingsbekämpfung erfassen

Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer arbeiten berufsbedingt besonders häufig mit Gefahrstoffen. Zudem wechseln im Außendienst ständig die Einsatzorte und damit die Arbeitsbedingungen. Bei vielen Tätigkeiten, zum Beispiel in der Schadnagerbekämpfung oder der Taubenvergrämung, besteht erhöhte Infektionsgefahr.

Eine genaue Erfassung und Beurteilung der Gefährdungen durch die vielfältigen Tätigkeiten ist deshalb besonders wichtig. Das gilt für die Einstellung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ebenso wie für den Einsatz neuer Arbeits- oder Bekämpfungsverfahren.

Expositionsverzeichnis erforderlich?

Bei beruflich bedingtem Kontakt mit sogenannten CMR- beziehungsweise KMR-Stoffen (krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe) sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, ein sogenanntes Expositionsverzeichnis zu führen, dieses regelmäßig zu aktualisieren und 40 Jahre lang aufzubewahren. Es listet betroffene Beschäftigte, ihre Tätigkeiten sowie die Höhe und Dauer der Exposition auf.

Ob ein KMR-Verzeichnis aufgrund bestimmter Tätigkeiten, etwa der Raumdesinfektion mit dem Begasungsmittel Formaldhyd oder durch Arbeit mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen in der Schadnagerbekämpfung, für einen Teil der Beschäftigten erforderlich ist, sollte mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin geklärt werden.

Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsrisiken während der Schwangerschaft und Stillzeit

  • Arbeit in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig
  • Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes einhalten
  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung oder mit CMR-Stoffen sind nicht zulässig
  • Raum zum Ausruhen beziehungsweise Stillen einrichten

Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsrisiken für minderjährige Beschäftigte

  • Erstuntersuchung und erste Nachuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einhalten
  • Erlaubte Tätigkeiten im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen sind genau definiert und für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich
  • Halbjährliche Unterweisungen bei unter 18-Jährigen

Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsrisiken für Beschäftigte mit Behinderungen

  • Barrierefreie Gestaltung der Arbeitsräume