Unterweisung Das Team mit einbeziehen
Erfolgreicher Gesundheitsschutz im Berufsalltag verlangt von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Akzeptanz der Regeln und Mitwirkung bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Deshalb müssen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den Gefährdungen und Belastungen durch ihre jeweiligen Tätigkeiten unterweisen und die Schutzmaßnahmen verständlich machen.
Gemeinsame Verpflichtung: Unterweisung und Mitwirkung
Diese Unterweisungen müssen immer dann erfolgen, wenn Jemand etwas Neues beginnt oder sich etwas ändert. Mindestens einmal jährlich muss eine Unterweisung stattfinden. Themen und Teilnehmerliste mit Unterschriften werden dokumentiert.
Die Verpflichtung zur Unterweisung ist in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ geregelt. Konkrete Hinweise zur Unterweisung und zur Mitwirkungspflicht Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie in der zugehörigen DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“.