Erste Hilfe leisten können

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann doch immer etwas passieren: Vom kleinen Schnitt bis zum ernsten Unfall, oder sei es ein Schwächeanfall. Um sicherzustellen, dass immer Jemand bei Bedarf Erste Hilfe leisten kann, müssen im Salon die erforderlichen Vorkehrungen getroffen sein.

Die Rettungskette für den Notfall

Sofortmaßnahmen, Notruf, weitere Erste Hilfe – dann übernehmen Krankenhäuser oder ärztliche Praxen. Damit das reibungslos so ablaufen kann, müssen in einem Salon in Erster Hilfe ausgebildete Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vor Ort, Erste-Hilfe-Material vorhanden und ein Notruf möglich sein.

Die "DGUV Vorschrift 1" beschreibt die gesetzlichen Regelungen. Umfassende Informationen, um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, finden Sie in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb".

Wieviele Leute für die Erste Hilfe braucht ein Salon?

In Betrieben mit bis zu 20 anwesenden Beschäftigten muss immer mindestens eine in Erster Hilfe ausgebildete Person anwesend sein. In größeren Betrieben sind es zehn Prozent der Anwesenden, die sachkundig Erste Hilfe leisten können müssen.

Die Ausbildung in Erster Hilfe und die regelmäßigen Auffrischungskurse können nur bei einem zugelassenen Kursanbieter stattfinden. Einen Überblick über die Anbieter finden Sie auf der Seite "Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe" der Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Die BGW übernimmt in vielen Fällen die Kosten für die Kursteilnahme.

Wo ist das Verbandmaterial?

Für einen Friseursalon reicht der "Kleine Verbandkasten für Betriebe" nach DIN 13157 (Typ C). Der Verbandkasten oder das Verbandmaterial muss leicht zugänglich und der Aufbewahrungsort gut sichtbar gekennzeichnet sein.

Das Verbandmaterial hat teilweise ein Verfallsdatum und darf danach nicht mehr verwendet werden. Abgelaufenes, beschädigtes oder verschmutztes Verbandmaterial austauschen, verbrauchtes ersetzen.

Weitere Informationen zum vorgeschriebenen Verbandmaterial finden Sie in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb".

Wozu ein Verbandbuch führen?

Zur Organisation der Ersten Hilfe gehört es auch, ein Verbandbuch zu führen. Hier müssen alle – auch die kleinen – Verletzungen und Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden. Das ist im Interesse der Versicherten: So können nämlich spätere Folgen, wie beispielsweise eine Infektion, auf die Verletzung bei der Arbeit zurückgeführt werden und die BGW als Versicherung einspringen.

Wohin zur ärztlichen Behandlung?

Wer wegen einer Verletzung ärztliche Behandlung benötigt, muss für Krankmeldung und Behandlung in der Regel zu einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin, beispielsweise in der Unfallambulanz eines Krankenhauses. Adressen von durchgangsärztlichen Praxen in Ihrer Nähe finden Sie in der Datenbank Gesetzlichen Unfallversicherung.

Vorgeschrieben ist auch ein Aushang mit grundlegenden Erste-Hilfe-Informationen, Notrufnummern und Adressen von durchgangsärztlichen Praxen und berufsgenossenschaftlich zugelassenen Kliniken. Als Vordruck können Sie die "Anleitung zur Ersten Hilfe" der gesetzlichen Unfallversicherungen nutzen.