Brand- und Explosionsgefährdungen

Brand- und Explosionsgefährdungen können bei Freisetzung entzündbarer Gase, Aerosole und Dämpfe oder auch durch aufgewirbelte entzündbare Stäube bestehen. Die TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ und die TRGS 721 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung“ beschreiben die Vorgehensweise zur Gefährdungsbeurteilung bei Brand- und Explosionsgefährdungen.

Geringe Gefährdung

Von einer geringen bzw. normalen Brandgefährdung darf ausgegangen werden, wenn brennbare bzw. oxidierbare Stoffe nur in geringer Menge vorhanden sind und die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung und die damit verbundene Gefährdung durch Rauch oder Wärme vergleichbar gering ist, wie z.B. in Büroräumen.
Um eine Explosionsgefährdung als gering zu beurteilen, muss festgestellt sein, dass bei der jeweiligen Tätigkeit und Menge, unter den jeweiligen Umgebungsbedingungen, keine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Nicht geringe Gefährdung

Brand- und Explosionsgefährdungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes entstehen vor allem durch entzündbare Gase, Aerosole und Dämpfe, in Werkstätten beispielsweise auch durch aufgewirbelte entzündbare Stäube. Wenn solche Stoffe in nicht nur geringer Menge verwendet werden oder bei der Tätigkeit entstehen können, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit einer Brandentstehung zu rechnen ist, und eine schnelle unkontrollierbare Brandausbreitung oder eine große Rauch- und Wärmefreisetzung zu erwarten ist, liegt eine hohe Brandgefährdung vor. Dies kann z.B. bei Tätigkeiten mit leicht entzündlichen oder hochentzündlichen Flüssigkeiten in geschlossenen Räumen der Fall sein.
Besteht zusätzlich zur Brandgefährdung auch eine Explosionsgefährdung, dann kann diese anhand der TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines“ und TRGS 721 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung“ beurteilt werden. Hierbei sind neben den Eigenschaften der Stoffe, die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse ausschlaggebend (z.B. Be- und Entlüftungsverhältnisse).

Technische Regeln