Gefährdungen durch Hautkontakt

Gefährdungen durch Hautkontakt umfassen die mögliche Schädigung der Haut durch direkte Einwirkung sowie Gesundheitsschäden durch Resorption. Die Beurteilung muss auf Grundlage der Stoffeigenschaften, des Ausmaßes und der Dauer des Hautkontaktes sowie gegebenenfalls zusätzlicher Informationen erfolgen.

Geringe Gefährdung

Von einer geringen Gefährdung durch Hautkontakt darf beispielsweise bei hautreizenden Substanzen ausgegangen werden, wenn kurzzeitig kleine Hautflächen betroffen sein könnten und die Haut nicht durch Feuchtarbeit zusätzlich belastet wird oder bereits vorgeschädigt ist.

Die Gefährdungsmatrix im Anhang zur TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ hilft bei der Zuordnung der stofflichen Eigenschaften (Gefährlichkeitsmerkmale) zu den drei Kategorien (gering, mittel, hoch) für dermale Gefährdungen in Abhängigkeit von Ausmaß und Dauer der Exposition.

Nicht geringe Gefährdung

Die Beurteilung erfolgt nach TRGS 401; ebenso die Bewertung der Gefährdung durch Feuchtarbeit.
Die Beurteilung sensibilisierender Stoffe erfolgt zusätzlich nach TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen“.
Die „MAK- und BAT-Werte-Liste“ der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) enthält Informationen zur Beurteilung von hautsensibilisierenden Stoffen.
Für krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe existieren i.d.R. keine Grenzwerte, sodass eine risikobasierte Bewertung unter Berücksichtigung der jeweiligen Stoffeigenschaften und der Freisetzungsmöglichkeiten notwendig ist.

Technische Regeln

Grenzwerte