Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muss fachkundig durchgeführt werden. Sie muss dem Stand der Technik entsprechen sowie dem Wissensstand der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene genügen.
Die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe muss fachkundig durchgeführt werden. Sie muss dem Stand der Technik entsprechen sowie dem Wissensstand der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene genügen.