
Demokratisch – Kompetenz aus den Betrieben: unsere Selbstverwaltung
Wer leitet die BGW? An der Spitze steht unsere Selbstverwaltung. Sie besteht aus der Vertreterversammlung (Parlament) und dem Vorstand. Die Selbstverwaltung lenkt und kontrolliert das Verwaltungsgeschäft, das die Hauptgeschäftsführung verantwortet. Den Weg dafür weist das Schwerpunktprogramm. Im letzten Jahr wurde das Programm für 2024–2029 verabschiedet.
Auch eine Neufassung der BGW-Satzung gibt es. Sie regelt Grundlegendes zu Sitz, Aufgaben und Zuständigkeit der BGW sowie jetzt auch neue Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit. Arbeitgeberseite und Versichertenseite sind im BGW-Parlament paritätisch vertreten. So kommen die Kompetenz und das Know-how aus den Betrieben direkt den Versicherten zugute.
Alles zu den Aktivitäten und Entscheidungen der Selbstverwaltung:
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