Eine Frau hebt abwehrend die Hand, während ein Mann ihr einen Umschlag reicht.

Allgemeine Informationen zur internen Meldestelle

Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die in Berufen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales arbeiten. Die interne Meldestelle der BGW ist ausschließlich zuständig für Meldungen, die die Verwaltungseinheiten und Standorte der BGW betreffen. Meldungen zu anderen Berufsbereichen und -gruppen können von der internen Meldestelle weder bearbeitet noch weitergegeben werden. Wenden Sie sich bitte direkt an die für die jeweiligen Branchen zuständigen Träger oder deren Gewerbeaufsicht.

Die interne Meldestelle der BGW ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Sie ist Ansprechperson für Hinweise bei einem Verdacht auf Compliance-Verstöße bei der BGW und nimmt Meldungen zu möglichen Rechtsverstößen in Bezug auf die BGW oder zu solchen Vorkommnissen entgegen, die dem Ansehen der BGW schaden können.

Abgabe einer Meldung bei der internen Meldestelle

Ansprechperson der internen Meldestelle ist Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune.

Als unabhängige und weisungsfreie Rechtsanwältin ist Frau Dr. Lejeune zu Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Jede Meldung wird vertraulich behandelt.

Durch Abgabe einer Meldung bei der internen Meldestelle sollen hinweisgebenden Personen keine Nachteile entstehen. Sollten Sie Nachteile durch Abgabe einer Meldung befürchten, können Sie Hinweise auf Wunsch in anonymisierter Form melden. 

Eine Meldung in anonymisierter Form geben Sie wie folgt ab:

  • Bei telefonischer Kontaktaufnahme nennen Sie Ihren Namen nicht, sondern verwenden das Stichwort "Ombudssache". Sie werden durch die Beschäftigten der Kanzlei weder nach Ihrem Namen noch nach dem näheren Grund Ihres Anrufes befragt. Die interne Meldestelle ist montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr direkt telefonisch erreichbar.
  • Bei postalischer Kontaktaufnahme sollten Sie Ihr Schreiben mit dem Zusatz "persönlich/vertraulich" kenntlich machen. Verzichten Sie auf die Nennung persönlicher Daten.
  • Alternativ können Sie per E-Mail  oder per Post mit der internen Meldestelle in Kontakt treten. Persönliche Gesprächstermine, zum Beispiel in der Kanzlei, sind nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache mit der internen Meldestelle möglich.

Das exklusiv für Ombudsmandate eingerichtete E-Mail-Postfach wird ausschließlich von Frau Dr. Lejeune bzw. im Vertretungsfall von Herrn Dr. Gerhard Michael geöffnet und gelesen. Herr Dr. Gerhard Michael ist als Rechtsanwalt gleichermaßen zu Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.

Neben der internen Meldestelle steht für Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit einer internen Meldung, diese ist auf Grund der sachlichen/räumlichen Nähe zielführender.

Für sonstige Anliegen (Widersprüche oder Beschwerden in Beitrags- und Rehabilitationsangelegenheiten oder Ähnliches) nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten. So können Sie Ihr Anliegen themenspezifisch platzieren.

Die BGW nimmt den Schutz und die Fürsorge gegenüber ihren Beschäftigten sehr ernst und wird Maßnahmen ergreifen, um gegen wissentlich falsche Verdächtigungen oder das Offenlegen unrichtiger Informationen vorzugehen.

FAQ - Interne Meldestelle

FAQ - Hinweise zur Datenverarbeitung