Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen?

Unfälle auf dem Arbeitsweg und an der Arbeitsstätte

  • Arbeitsunfälle und Wegeunfälle, die zu mehr als drei Ausfalltagen führen, müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die Meldungen können Sie online unter www.bgw-online.de/unfallanzeige abgeben.
  • Wer einen Unfall hatte, muss sich bei einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin (D-Arzt/D-Ärztin) vorstellen, wenn ein Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit oder zu einer Behandlungsbedürftigkeit von mehr als einer Woche führt.

Erste Hilfe bei Unfällen

  • Verbandmaterial oder ein Verbandkasten nach DIN 13157 Typ C müssen vorhanden sein. Der Standort muss allen Beschäftigten bekannt und mit dem Aufkleber „weißes Kreuz
    auf grünem Grund“ gekennzeichnet sein.
  • Der Aushang „Brände verhüten – Verhalten im Brandfall“ wird an gut sichtbarer Stelle ausgehängt. Daneben sind deutlich sichtbar die Adressen und Telefonnummern des
    D-Arztes, der D-Ärztin und des Krankenhauses angebracht. Unser Tipp: Die nächsten Durchgangsärztinnen und -ärzte in Ihrer Region finden Sie unter
    www.dguv.de.
  • Dokumentieren Sie jeden Arbeitsunfall im Verbandbuch. Informieren Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darüber, wo das Verbandbuch liegt und dass auch jede kleine
    Verletzung und jeder Unfall im Verbandbuch dokumentiert werden muss. Bewahren Sie das Verbandbuch mindestens fünf Jahre nach der letzten Eintragung auf.
  • Erstellen Sie für Schnitt- und Stichverletzungen einen Notfallplan. Legen Sie darin die Sofortmaßnahmen fest und wann sich die Verletzten bei der D-Ärztin oder beim D-Arzt
    vorstellen sollen. Dokumentieren Sie jede Schnitt- und Stichverletzung im Verbandbuch, siehe auch Sichere Seiten „Infektionsschutz“.
  • Benennen Sie Ersthelferinnen und Ersthelfer. Wer eine Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens abgeschlossen hat, kann für diese Aufgabe ohne zusätzliche
    Ausbildung eingesetzt werden. Sorgen Sie dafür, dass pro Schicht eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer anwesend ist. Ab 20 Beschäftigten ist ein Anteil von 10 Prozent vorgeschrieben. Regelmäßige Fortbildung gilt als absolviert, wenn innerbetriebliche Fortbildungsveranstaltungen oder regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen im Rahmen der
    beruflichen Tätigkeit durchgeführt werden.

Brandschutz

  • In jedem Stockwerk muss ein Handfeuerlöscher vorhanden sein. Die Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre überprüft und mit einer Prüfplakette versehen werden.
  • Trainieren Sie mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie man mit dem Feuerlöscher umgeht.
  • Lassen Sie genügend Beschäftigte durch fachkundige Personen zu Brandschutzhelfern und Brandschutzhelferinnen ausbilden, sodass pro Schicht immer jemand anwesend
    ist, der sich auskennt. Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferinnen müssen den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden geübt
    haben und damit vertraut sein.
  • Kennzeichnen Sie Flucht- und Rettungswege, sofern diese nicht klar erkennbar sind. 

Andere Notfälle und außergewöhnliche Vorkommnisse

  • Treffen Sie Regelungen, wie sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notfallsituationen angemessen und sicher verhalten. Regeln Sie, was bei Stromausfällen, bei Einbruch in die Praxis und bei handgreiflichen Auseinandersetzungen mit Patienten und Patientinnen zu tun ist.