Die Meldefrist beginnt jedes Jahr um den 1. November und endet am 16. Februar des Folgejahres.
Bitte kommen Sie zeitnah Ihrer Meldepflicht gemäß BGW-Satzung nach! Ein Aufforderungsschreiben erhalten nur die Unternehmen, die sich bisher nicht mit einem Freischaltcode für die Unternehmensservices auf Meine BGW freigeschaltet haben oder 2022 bzw. 2023 einem Spitzenverband neu zugeordnet wurden.
So gehen Sie vor
Um den Service zu nutzen, ist ein Login (mit Registrierung) auf bgw-online.de erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie eine Freischaltung mit einem Freischaltcode. Diesen können Sie unter „Meine Unternehmen“ anfordern (nur online und nicht telefonisch). Die BGW verschickt die Freischaltcodes per Post an die Unternehmensadresse.
Sie müssen den Freischaltcode nur einmal unter „Meine Unternehmen“ hinzufügen, um die Services dauerhaft zu nutzen. Steuerberater und Steuerberaterinnen oder andere Bevollmächtigte können mit nur einem Login (mit Registrierung) die Freischaltcodes von mehreren Mitgliedsunternehmen eintragen, um für diese die Services zu nutzen.
Wenn Sie den Freischaltcode nicht nutzen, verfällt dieser nach 60 Tagen.
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