Unfall: Gleich melden – umfassende Hilfe erhalten
Ihre Berufsgenossenschaft kümmert sich um die Rehabilitation, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einen Unfall haben. Die BGW hilft umfassend: Sie sorgt für die Heilbehandlung – und dafür, dass Sie weiter im Berufsleben stehen.
Versichert: Arbeits- und Wegeunfälle – und mehr
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer versicherten Tätigkeit erleiden, insbesondere Unfälle von Beschäftigten bei der Arbeit. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Wegeunfälle. Diese ereignen sich auf dem Weg zur versicherten Tätigkeit oder auf dem Rückweg. Auch bei psychischen Beeinträchtigungen durch schwerwiegende Ereignisse wie etwa nach Unfällen helfen wir.
Medizinisch optimal versorgt
Zur medizinischen Versorgung gibt es eigens entwickelte Verfahren sowie speziell qualifiziertes ärztliches Personal: Hier können Sie Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte finden. Die Berufsgenossenschaften haben auch eigene Kliniken. Durch das Reha-Management steuert die BGW die gesamte Rehabilitation mit allen beteiligten Personen, Einrichtungen und Trägern.
Unfall passiert? Das ist zu tun
Unternehmen sind verpflichtet, einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall zu melden, wenn eine versicherte Person so verletzt wird, dass sie für mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Auch beim Tod einer versicherten Person ist eine Meldung abzugeben.