Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe
Gefahrstoffverordnung und TRGS 400
Für eine sichere Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist zum einen die entsprechende Fachkunde erforderlich, zum anderen die Kenntnis der branchen- und eventuell der betriebsspezifischen Verfahren und Abläufe eine wichtige Voraussetzungen.
Fachkunde
Für die Gefährdungsbeurteilung der Gefahrstoffe ist Fachkunde erforderlich. Konkretisiert wird dies in TRGS 400. Diese fachkundigen Personen müssen benannt sowie ihre Aufgaben und Befugnisse definiert werden.
Hilfestellungen für fachkundige Personen
Die BGW bietet hier Module als Praxisleitfaden zur schrittweisen Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe an, mit ergänzenden Verweisen auf Branchenhilfen sowie allgemeine und tätigkeitsspezifische Technische Regeln.
Für verschiedene, in bei der BGW versicherten Betrieben vorkommende Tätigkeiten mit Gefahrstoffen stehen die Bausteine zur Gefährdungsbeurteilung und Mustertexte konkrete tätigkeitsbezogene Branchenhilfen mit Schutzmaßnahmenkonzepten zur Verfügung.
Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Schritt 2: Gefahrstoffe und Arbeitsbedingungen ermitteln
Schritt 3: Gefahrstoffe beurteilen
Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen
Schritt 5: Schutzmaßnahmen umsetzen
Schritt 6: Wirksamkeit prüfen
Schritt 6: Wirksamkeit prüfenDie Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen muss überprüft werden. |
Schritt 7: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben und dokumentieren
Schritt 7: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben und dokumentieren
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