Baustein 14: Zeitarbeit und befristete Beschäftigungsverhältnisse

Tastatur, auf der das Schild Zeitarbeit liegt.

Für Personen, die nur zeitweise im Betrieb arbeiten, zum Beispiel Zeitarbeitskräfte oder Praktikanten und Praktikantinnen, gelten die gleichen Arbeitsschutz­bestimmungen wie für die eigenen Beschäftigten.

Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin stellt deshalb sicher, dass diese Personen in den betrieblichen Arbeitsschutz eingebunden sind.

14.1 Enthält der Überlassungsvertrag beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern eine Arbeitsschutzvereinbarung?

Zeitarbeit und befristete Beschäftigungsverhältnisse

14.2 Sind Personen, die nur zeitweise im Betrieb arbeiten, in die gleichen Arbeitsschutzmaßnahmen eingebunden wie die eigenen Beschäftigten und sind sie diesen gleichgestellt (zum Beispiel bei der Unterweisung, bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge, bei Persönlicher Schutzausrüstung)?

Zeitarbeit und befristete Beschäftigungsverhältnisse