Baustein 3a: Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Regelbetreuung mit bis zu 10 Beschäftigten

Illustration Arbeitsschutzbetreuung – 3 Personen mit Schriftzug "Arbeit gesund und sicher gestalten - mit professioneller Unterstützung"

3.1 Sind ein Betriebsarzt / eine Betriebsärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich beauftragt, beziehungsweise liegt bei der Betreuung durch externe Dienstleister zum Beispiel ein Betreuungsvertrag vor?

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

3.2 Sind der Betriebsarzt / die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung eingebunden?

3.3 Ist organisiert, dass der Betriebsarzt / die Betriebsärztin und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei besonderen Anlässen beteiligt werden? (zum Beispiel Änderungen im Betrieb – neue Arbeitsmittel, neue Arbeitsverfahren –, berufsbedingte Erkrankungen oder Arbeitsunfälle)

3.4 Legen der Betriebsarzt / die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftliche Berichte über ihre Tätigkeiten und Ergebnisse vor?