Baustein 12: Planung und Beschaffung
Um frühzeitig die Bedingungen für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten zu ermöglichen und spätere Nachbesserungen sowie Beanstandungen zu vermeiden, wird schon bei der Planung von Arbeitsstätten und Anlagen sowie der Beschaffung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen der Arbeitsschutz berücksichtigt.
12.1 Ist organisiert, wie der Arbeitsschutz bei der Planung des Neu- oder Umbaus von Arbeitsstätten, von Einrichtungen (zum Beispiel Mobiliar, Versorgungseinrichtungen) oder von Baustellen berücksichtigt wird? (Zuständigkeiten, Kriterien, Verfahren, Kontrolle).
Planung und Beschaffung
Zum Beispiel:
- Die Person ist festgelegt, die verantwortlich ist für die Berücksichtigung von Arbeitsschutz bei der Planung des Neu- oder Umbaus von Arbeitsstätten und ihren Einrichtungen.
- Es ist festgelegt, welche ergonomischen und sicherheitstechnischen Aspekte bei der Planung zu berücksichtigen sind (zum Beispiel Anforderungen an Arbeitsplätze, Verkehrsflächen, Lärmschutz, Beleuchtung, Raumklima, Flucht- und Rettungswege, Sanitäreinrichtungen, Brandschutz, Erste Hilfe).
- Die Erfahrungen der Beschäftigten werden in Neuplanungs- oder Veränderungsprozesse mit einbezogen.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/Betriebsärztin werden frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen.
- Es ist sichergestellt, dass die ergonomischen und sicherheitstechnischen Aspekte bei der Ausschreibung, der Beauftragung und Planung berücksichtigt werden.
- Bei den Auftragsvergaben zur Planung, zum Neu- oder Umbau ist die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften schriftlich vorgegeben.
- Die Schnittstellen zwischen den Neu- oder Umbaubereichen und den damit verknüpften Arbeitsbereichen werden berücksichtigt.
- Bei Investitions- oder Änderungsvorhaben zur Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten werden alle Forderungen zum Explosionsschutz beachtet.
- Bei Betrieben mit Interessenvertretung: Die Interessenvertretung wird rechtzeitig in die Planung des Neu- oder Umbaus von Arbeitsstätten und ihren Einrichtungen einbezogen.
12.2 Ist organisiert, wie der Arbeitsschutz bei der Planung von neuen Arbeitsverfahren und -prozessen sowie bei der Planung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt wird? (Zuständigkeiten, Kriterien, Kontrolle).
Planung und Beschaffung
Zum Beispiel:
- Die Person ist festgelegt, die verantwortlich ist für die Berücksichtigung von Arbeitsschutz bei der Planung von neuen Arbeitsverfahren und -prozessen sowie bei der Planung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.
- Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden bei der Planung von neuen Arbeitsverfahren und -prozessen sowie bei der Planung von Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten berücksichtigt.
- Es ist festgelegt, welche ergonomischen und sicherheitstechnischen Aspekte bei der Planung von Arbeitsverfahren und -prozessen zu berücksichtigen sind (zum Beispiel technische Schutzmaßnahmen, Eignung, Qualifikation, Arbeitsabläufe, Arbeitszeit, Unterweisung, Persönliche Schutzausrüstung).
- Die Erfahrungen der Beschäftigten werden in die Planung von neuen Arbeitsverfahren und -prozessen mit einbezogen.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/Betriebsärztin werden frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen.
- Die Schnittstellen zu angrenzenden und verknüpften Arbeitsbereichen sind berücksichtigt und die Arbeiten sind koordiniert.
- Bei Betrieben mit Interessenvertretung: Die Interessenvertretung wird rechtzeitig in die Planung von neuen Arbeitsverfahren und -prozessen einbezogen.
12.3 Ist organisiert, wie der Arbeitsschutz bei Beschaffungsprozessen von Arbeitsmitteln und -stoffen berücksichtigt wird? (Zuständigkeiten, Kriterien, Kontrolle).
Planung und Beschaffung
Zum Beispiel:
- Für die Berücksichtigung der Erfordernisse des Arbeitsschutzes bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen ist eine dafür verantwortliche Person benannt.
- Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen berücksichtigt.
- Es ist festgelegt, welche ergonomischen, sicherheitstechnischen und gesundheitsrelevanten Aspekte bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen zu berücksichtigen sind (zum Beispiel gekennzeichnete Arbeitsmittel; Einsatzstoffe hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit prüfen). Wenn möglich, weniger gefährliche Ersatzstoffe beschaffen (Substitutionsverfahren).
- Die Erfahrungen der Beschäftigten werden bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen mit einbezogen.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt/ die Betriebsärztin werden frühzeitig in den Beschaffungsprozess einbezogen.