Baustein 10: Kommunikation und Verbesserung

Die Kenntnisse und Erfahrungen aller Beschäftigten werden für die Verbesserung des Arbeitsschutzes systematisch genutzt. Die Kommunikationswege und Ansprechpersonen sind festgelegt.
10.1 Haben Beschäftigte die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge zum betrieblichen Arbeitsschutz oder Hinweise auf Arbeitsschutzmängel zu machen und werden diese Hinweise berücksichtigt? (Zuständigkeiten, Informationswege)
Kommunikation und Verbesserung
Zum Beispiel:
- Es gibt klare Regelungen, wie Informationen zum Arbeitsschutz auf und zwischen den Hierarchieebenen weitergegeben werden: wer, wem, wann, welche Informationen übermittelt.
- Es ist festgelegt, dass Beschäftigte Informationen über Mängel, Gefährdungen, Störungen im Ablauf und Beinahe-Unfälle weitergeben und wie sie dies tun können.
- Die Führungskräfte sind angewiesen, die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit im alltäglichen Handeln zu verdeutlichen.
- Die Beschäftigten können ihre Ideen und Erfahrungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes einbringen (zum Beispiel durch regelmäßige Gespräche mit Führungskräften, in Teambesprechungen, im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, durch ein betriebliches Vorschlagswesen).
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/ Betriebsärztin arbeiten mit den Verantwortlichen zusammen und informieren sich frühzeitig gegenseitig.
- Bei mehr als 20 Beschäftigten: Die Arbeitsschutzthemen werden im Arbeitsschutzausschuss behandelt.
10.2 Werden die Verbesserungsvorschläge und Hinweise bewertet und werden die Beschäftigten über das Ergebnis informiert?
10.3 Ist geregelt, wer in welchen Fällen welche Informationen an externe Stellen weitergibt (zum Beispiel Mutterschutzanzeigen, Unfallanzeigen)?
Kommunikation und Verbesserung
Zum Beispiel:
- Es ist ermittelt und festgelegt, bei welchen Anlässen eine Kommunikation und eine Zusammenarbeit mit externen Stellen aus arbeitsschutzrelevanter Sicht erforderlich oder zweckmäßig sind (zum Beispiel mit Arbeitsschutzämtern, Unfallversicherungsträgern).
- Es ist sichergestellt, dass bei den entsprechenden Anlässen die externe Stelle kontaktiert wird.
- Es ist sichergestellt, wie mit den von den externen Stellen erhaltenen Informationen umgegangen wird.