Sicherheit und Gesundheit systematisieren

Symbolbild Arbeitsschutzmanagement: Kompass, dessen Zeiger auf die Abkürzung "BGW AMS" zeigt

Eine nachhaltig wirksame Arbeitsschutzorganisation bedeutet, dass Aktivitäten für Sicherheit und Gesundheit sorgfältig geplant und gesteuert werden und bei betrieblichen Entscheidungen verbindlich sind. Anforderungen aus Vorschriften und Regeln oder Erwartungen Ihrer Beschäftigten werden aber manchmal als einschränkend angesehen, wenn es darum geht, Kundenanforderungen oder Ansprüche anderer Beteiligter (zum Beispiel Kostenträger) zu erfüllen. Ihr Ziel muss es sein, Lösungen zu finden, die sowohl Arbeitsschutz als auch externe Anforderungen bedienen. Keinesfalls darf die Umsetzung von Kundenanforderungen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen und gegen Arbeitsschutzrecht verstoßen.

Um den Arbeitsschutz in die Betriebsabläufe zu integrieren, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Abläufe, Arbeitsplätze und Tätigkeiten sowie ihre Wechselwirkungen beschreiben (Ist-Zustand).
  • Prüfen, welche Arbeitsschutzaspekte zu berücksichtigen sind.
  • Rechtsvorgaben sowie Erwartungen der Beschäftigten erfassen.
  • Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen für Sicherheit und Gesundheit bestimmen.
  • Klären, was Arbeitsschutzmaßnahmen leisten sollen (Soll-Zustand).
  • Maßnahmen festlegen (Empfehlungen Ihrer Arbeitsschutzfachleute berücksichtigen).
  • Planen Sie die erforderlichen Überwachungs- und Prüftätigkeiten ein.
  • Ermitteln und beseitigen Sie mögliche Hindernisse für das Funktionieren Ihrer Regelungen.
  • Notwendige Unterlagen bestimmen (zum Beispiel Arbeits- und Betriebsanweisungen).

Wichtige Ziele sind, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bereitzustellen und Fehler im Arbeitsschutz zu vermeiden, so dass keine neuen Gesundheitsgefährdungen entstehen und Gefahrenquellen für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Die Arbeitsumgebung bezieht sich auf die Bedingungen, unter denen die Arbeit ausgeführt wird. Sie wird durch physikalische, chemische, biologische, physische, psychische und soziale Faktoren geprägt. Hierzu zählen unter anderem Raumtemperatur, Beleuchtung, Mengen/Konzentrationen von Gasen, Dämpfen und Stäuben, Lärmschutz, Hygienebedingungen, aber auch Regelungen zur Arbeitszeit, Arbeitsstrukturierung sowie die Unternehmenskultur. Die Gestaltung dieser Faktoren muss die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Beschäftigten sowie Fragen nach einer menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze miteinbeziehen.

Fehler im Arbeitsschutz resultieren zum Beispiel aus Produkten oder Dienstleistungen, die den Arbeitsschutzanforderungen nicht entsprechen. Dazu zählen auch Arbeits- und Beinaheunfälle, Berufskrankheiten, sicherheitstechnische Mängel, störanfällige Arbeitsabläufe, fehlende Unterweisungen oder ungeeignete Schutzkleidung. Diese Mängel sollten Sie ähnlich behandeln wie zum Beispiel Qualitätsfehler. Um Beschäftigte und externe Personen bestmöglich zu schützen, ist es wichtig:

  • Fehler und Risiken regelmäßig zu analysieren,
  • Korrekturmaßnahmen sowie risikomindernde Maßnahmen umzusetzen und
  • Vorbeugungsmaßnahmen für mögliche Fehler zu ergreifen.

Bewährt hat sich beispielsweise, eine Meldesystematik einzurichten, die Beobachtungen der Beschäftigten, Erkenntnisse aus Gefährdungsbeurteilungen, Auffälligkeiten bei Wareneingangsprüfungen und Hinweise der Arbeitsschutzbeauftragten erfasst und bewertet. Um Gegenmaßnahmen einzuleiten, ist es erforderlich, die Art und Ursache eines Fehlers zu dokumentieren und festzulegen, wer Fehler analysiert, behebt und die ausgewählten Maßnahmen bewertet. Typische Maßnahmen sind: Anbringen einer Sicherheitskennzeichnung beziehungsweise eines Sperrvermerks, Beschäftigte informieren, Genehmigungsvorbehalte für Sonderfreigaben, Außerbetriebnahme eines Geräts oder Einstellen der Arbeiten. Nicht arbeitsschutzgerechtes Verhalten verbessern Sie durch Schulungen.

Machbarkeitsprüfungen können verdeutlichen, welche Schutzmaßnahmen nötig sind und wie Sie diese mit anderen Anforderungen vereinbaren können. Kriterien für eine gemeinsame Bewertung sind zum Beispiel Notwendigkeit, Durchführbarkeit, Wirksamkeit, Überprüfbarkeit, Alternativen, Kosten. Das gilt auch für den Fall, dass Sie neue Gebäude oder Umbauten planen oder neue Dienstleistungen und Produkte entwickeln.